Sherlock Holmes Urheberrechte

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rechte des Sir Arthur Conan Doyle sind zu unterschiedlichen Zeiten frei - dies betrifft aber nur die Originale !! Anwendbar ist dies nicht auf Übersetzungen, die haben ihr eigenes Schutzrecht entsprechend ihrem Land

5.1.4.1 Crown copyright

Der Schutz des Werkes endet 125 Jahre nach Fertigstellung des Werkes. Wird das Werk kommerziell veröffentlicht, endet der Schutz 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Die Dauer des Copyrightschutzes ist nicht an die Person des Urhebers gebunden.

Damit wäre die Antwort von Goldjuwel ausschließlich auf Übersetzungen anwendbar mit der Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod des Übersetzers. Aus den Originalen kannst du dich frei bedienen und auch selbst in eigene Worte übersetzen.

Die Romane von Arthur Conan Doyle sind an und für sich urheberrechtsfrei, da der Autor schon lange beerdigt ist. Es gibt aber noch eine kleine Falle, in die man tappern kann: Die Übersetzung spielt auch eine Rolle. Wenn der Übersetzer nicht auch mindestens 70 Jahre unter der Erde liegt, ist das Werk noch geschützt. Garantiert urheberfrei und zur Verwendung geeignet sind die Werke bei :http://gutenberg.spiegel.de/autor/131

Goldjuwel  27.12.2012, 00:00

Habe gerade nochmal selber da geguckt, um ganz sicher zu gehen. Manche Werke sind da auch nochmal neu übersetzt. Die erkennt man an Ü: © 2XXX. Die könnt ihr dann auch nicht nehmen. Ist meiner Meinung aber noch genug zur Verwendung übrig. Bei Bedarf kenne ich aber noch andere Quellen......

Scattyfan 
Fragesteller
 27.12.2012, 00:04
@Goldjuwel

Weitere Quellen...und die wären? (Sorry, wenn ich jetzt nerve, aber die Sache liegt mir sehr am Herzen)

Goldjuwel  27.12.2012, 00:06
@Scattyfan

Mom, dauert ein paar Minuten....

Scattyfan 
Fragesteller
 27.12.2012, 00:15
@Goldjuwel

Danke, da finde ich hoffentlich passende Passagen für einen Dialog.

Goldjuwel  27.12.2012, 00:22
@Goldjuwel

Das wäre es. Die restlichen Quellen sind eher zweifelhaft. Wenn noch Fragen bestehen, bin ich da.

Scattyfan 
Fragesteller
 27.12.2012, 00:24
@Goldjuwel

Ok, das war´s fürs Erste. Vielen Dank für deine Hilfe!

So weit ich weiß, sind die Originale nicht mehr geschützt. Nur in den USA sind noch vier Fälle geschützt.

So oft wie der verfilmt wurde, kann ich es mir nicht vorstellen !

Scattyfan 
Fragesteller
 26.12.2012, 23:41

Bist du dir auch sicher? Ich meine, es ist doch durchaus möglich, dass die Rechte dafür käuflich erwortben wurden.

pechvogel2000  26.12.2012, 23:53
@Scattyfan

Sicher bin ich mir natürlich nicht, aber ich denke mal, das alle Urheberrechte nur für eine gewisse Zeit bestehen, ich glaube es sind 30 Jahre. Lässt sich aber ergooglen.

Saturnknight  27.12.2012, 02:45
@pechvogel2000

Was haben Filmrechte mit Buchrechten zu tun? Gar nix ...

MichiruKaio  27.12.2012, 10:09
@pechvogel2000

Urheberrecht besteht - zumindest bezogen auf Deutschland - bis 70 Jahre nach dem Tod. Egal ob für Buch, Musik oder sonst etwas.

Bei Musik gilt dies auch für die Komposition, sollte der Sänger früher versterben und/oder umgekehrt. Bei Büchern gibt es einen Schutz bezogen auch auf die Übersetzungen. Hier glaube ich jedoch, dass dies nur unter Copyright läuft und nicht unter Urheberrecht, da sie einen bestehenden Text nur übersetzten und nicht dessen Urheber sind.

MichiruKaio  27.12.2012, 10:06

Ob ich zu etwas einen Film drehen kann oder nicht hat doch nix mit dem Buch zu tun.

Zumal die Verfilmungen nicht direkt nach dem Buch gehen, sondern nach dem Dreh-Buch, es gibt immer Änderungen im Vergleich zum Buch. Sonst wäre ja jede Verfilmung genau gleich und nicht nur ähnlich.

Und ja es gibt auch auf diese ein Copyright.