Sexunfall - Bett kaputt! Zählt die Haftpflicht?
An Silvester hatten wir eine Party bei meiner Freundin.. Wir waren alle sehr gut drauf und nach der Party hab ich mit meinem Freund im Bett meiner Freundin öhm naja... - Gästebett gekracht! Total peinlich natürlich.. meine Freundin fands natürlich witzig als ich ihr das Unglück am nächsten morgen beichtete.
Ich möchte nun meiner Haftpflicht melden, dass ich ihr Bett kaputt gemacht habe. Nun ist die frage ob ich in der fallschilderung tatsächlich angeben kann dass ich beim Sex das Bett kaputt gemacht habe. Oh man.
Soll ich den wahren Grund angeben? Was erfinden will ich eigentlich nicht, weil ich a) total schlecht lüge und b) das generell nich machen will, kommt sicher raus... ja oder ich beiß in den Säuren Apfel und bezahls selbst - 400€ -.-
Bitte um schnelle Hilfe :(
5 Antworten
Hallo KleineMilch! Also ich würde der Versicherung den Schaden melden. Aber bitte bei der Wahrheit bleiben! Sollte auch nur 1/2 Bett ersetzt werden, so ist dies auch ein Erfolg. Anderseits empfehle ich doch zum Kauf eines stabileren/belastbaren Bettes, auch wenn es etwas teurer sein sollte. Die Versicherungen kennen bestimmt schon solche Vorkommnisse. Die sind bestimmt schon abgehärtet , könnte mir vorstellen, dass sie noch ganz andere "Geschichten" auf Lager haben. LG aus Berlin.
Es werden die witzigsten Geschichten bei der Versicherung eingereicht, da ist das vergleichsweise harmlos. Vermutlich ist die Wahrheit wirklich das Beste, man kann sie ja auch umschreiben bzw. muss ja nicht ins Detail gehen. Versuch es doch einfach mal.
Ich gehe davon aus dass hier ein normaler ersatzpflichtiger Schaden vorliegt, sofern die Ursache nicht am Bett selber (Materialfehler usw.) liegt.
Das Bett wurde auch bestimmungsgemäß benutzt - sofern man als Erwachsener dies nicht mit einem Trampolin verwechselt hat, dann wäre es evtl. grob fahrlässig (bei guten Tarifen ist jedoch auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert). Eine Gefälligkeitshandlung (Bett zur Verfügung gestellt) wird vermutlich keine Rolle spielen und wenn doch - sowas sollte in heutigen guten Versicherungen grundsätzlich mit enthalten sein.
Allerdings gibt es hier ja zwei Beteiligte die sich die Schuld teilen - daher hat auch der andere dies seiner Privathaftpflicht zu melden. Ja im Grunde ist das jetzt streng genommen zu spät da eine Meldung unverzüglich erfolgen muss, ich denke aber das wird hier eher kein Problem sein, sofern die Geschädigte auch alles noch belegen kann und nicht etwa das Bett schon entsorgt hat (als Anspruchsteller muss man den Schaden nachweisen können was nicht mehr geht wenn Beweise vernichtet).
Es gibt bei einer solchen "Tätigkeit" aber Ausnahmen die i. d. R. nicht versichert sind. Ausgeschlossen sind üblicherweise ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen aller Art. Wenn es also beispielsweise während bestimmter SM-Spiele zu Schäden kommt wird nicht geleistet. Wobei hier weniger das Bett betroffen sein wird, aber die andere Person unbeabsichtigt verletzt werden kann. Hier zahlt die Versicherung nicht.
Bleib bei der Wahrheit, die haben Gutachter die das Bett evtl. untersuchen und würden eine Lüge egal wie gut rausbekommen. O.K. ich geb zu wenn ich denn Fall auf den Tisch bekommen würde, hätte ich auch erst mal ein Schmunzeln im Gesicht, aber ich glaube die Damen und Herren da haben schon das ein oder andere gelesen.
keine ahnung wie die lage ist weil du das bett ja nutzen durftest , in hotels gibt es dafür sicher eine extra versicherung
aber an deiner stelle würde ich auch bei der wahrheit bleiben und der versicherung das melden
ganz wichtig wenn die das nicht bezahlen wollen kannst du sofort aus der versicherung austreten ohne kündigungsfrist, daran solltest du denken wenn sie nicht zahlen wollen, dann sofort versicherung beenden
denke dann zahlen die das schon
Hier sind ja nun alle Antworten verkehrt !!!
in hotels gibt es dafür sicher eine extra versicherung ..gegen die Beschädigung eines Bettes ?? Ich lach mich tot
ganz wichtig wenn die das nicht bezahlen wollen kannst du sofort aus der versicherung austreten ohne kündigungsfrist, daran solltest du denken wenn sie nicht zahlen wollen, dann sofort versicherung beenden
noch wichtiger, da Dein Schadensfall nicht über die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist hast Du auch kein Kündigungsrecht, auf welcher Grundlage denn ??