SEPA Lastschriftsperre?

1 Antwort

Zunächst mal: die Bank MUSS die Basis-Lastschriften einziehen, wenn ein entsprechender Auftrag vom Zahlungsempfänger kommt. Der Empfänger bestätigt ja (unter seiner Haftung), dass die Einzugsermächtigung bei ihm vorliegt. Somit kann die Bank nichts dafür, wenn weiter abgebucht wird. Aber: selbstverständlich kannst Du verlangen, dass die Bank eine Lastschriftsperre (in der Regel kostenfrei) erfasst. ABER: Sobald der Zahlungsempfänger auch nur geringfügig den Datensatz ändert, (z.B. die Mandatatsreferenz von "0815.1" auf "0815.2" - weil zum Beispiel jetzt die Rechnung für Februar eingezogen wird) greift die Sperre nicht mehr. In der Praxis somit nur bedingt tauglich.

Noch ein Hinweis.  Der Aufwand für eine Lastschriftrückgabe ist ein Vielfaches höher als der Mini-Ertrag aus der Rücklastschriftgebühr. Die Banken haben ja offen gesagt was besseres zu tun, als Lastschriften regelmäßig zurückzugeben. 

   

Das die Bank Basislastschriften einziehen muss, ist ja klar! Dem habe ich ja zugestimmt und ein Mandat erteilt! Darum ging es auch nicht! Es kostet mich halt jede Menge Geld und Zeit jedesmal wieder zur Bank zu rennen und die LS zurückzubuchen (jedesmal 0,30 € für den Buchungsposten - Einzug und Rückbuchung)- Das geht ins Geld! Dazu kommt noch, das die bank gar nicht auf meinen Hinweis reagiert, das der Vertrag beendet wurde und das Mandat entzogen wurde. Was bleibt einem dann übrig, als eine Lastschriftsperre einzurichten, wenn die Bank trotz entzogenem Mandat weitere Abbuchungen zuläßt? Sollte der Verbraucher dadurch nicht besser geschützt sein, das man eben ohne voriegendem bzw. entzogenem Mandat gar keine Lastschriftem mehr einziehen lassen kann? Sonst bräuchte man das ganze Zeug ja gar nicht?!

Lastschriften (wenn diese auf einer Blacklist stehen) können ja gar nicht mehr eingezogen werden. Das ist doch kein Aufwand mehr für die Bank?