SEPA-Basislastschrift auch ohne Unterschrift?

4 Antworten

Ich würde halt gerne Vermeiden, dass ein Kunde nach 8 Wochen immer noch stornieren kann.

Das kann man bei einer Basis-Lastschrift nicht ausschließen, lediglich bei einer Firmenlastschrift ist das möglich.

Auch beim alten Lastschriftverfahren gab es die Vorgabe der Unterschrift...

Es stellt sich die Frage, ob die Unterschrift im Original vorliegen muss?!

Ich kenne aus der Praxis, dass SEPA Basismandate auch per Fax oder als pdf.Datei hereingenommen wurden. Heutzutage wird ja sowieso vieles digitalisiert, so dass hinterher niemand mehr sagen kann, ob das Mandat je im Original vorlag oder ein Fax oder ein pdf war.

Ich würde halt gerne Vermeiden, dass ein Kunde nach 8 Wochen immer noch stornieren kann.

Dann darfst du kein Lastschriftverfahren benutzen.

HeadofTreasury 
Fragesteller
 30.01.2021, 16:47

Wie meinst du das ? Das bei einem perfekten Mandat die Lastschrift nach 8 Wochen nicht storniert werden kann ist absolut üblich. Nur meine Frage ist, wie ein solches Mandat auszusehen hat.

exxonvaldez  30.01.2021, 16:49
@HeadofTreasury
Das bei einem perfekten Mandat die Lastschrift nach 8 Wochen nicht storniert werden kann

Doch, genau das kann sie.

HeadofTreasury 
Fragesteller
 30.01.2021, 16:51
@exxonvaldez

Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür, ich finde dazu nichts... Basislastschrift kann nicht mehr einfach so storniert werden nach 8 Wochen, dass ist die einzige Information die kontinuierlich, gleichbleibend gepredigt wird im Internet.

PatrickLassan  30.01.2021, 16:57
@HeadofTreasury
Basislastschrift kann nicht mehr einfach so storniert werden nach 8 Wochen, dass ist die einzige Information die kontinuierlich, gleichbleibend gepredigt wird im Internet.

Ich finde genau die gegenteilige Information, hier drei Beispiele:

https://lexwiki.de/faq/onlinebanking/basislastschrift-vs-firmenlastschrift

https://www.bundesweitefinanzberatung.de/nachrichten/ansicht/lastschrift-firmen-oder-basislastschrift-13754/

https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/firmenkunden/konten-karten/sepa-lastschrift.html

Eine Firmen-Lastschrift kann nicht storniert werden, nur ist die gegenüber Verbrauchern nicht zulässig.

HeadofTreasury 
Fragesteller
 30.01.2021, 17:21
@PatrickLassan

"Hierbei hat der Lastschrift-Leistende aber die Möglichkeit bis zu 8 Wochen dieser Lastschrift zu widersprechen."- Zitat deine Quelle. Natürlich ist noch 13 Monate danach die Möglichkeit da eine Lastschrift anzufechten, aber der Kunde kann dann nicht einfach nach 8 Wochen die Bank beten, den Betrag rückzuhohlen, wie es vor 8 Wochen möglich ist und weil meine Forderungen durch einen Kaufvertrag mit der Person zustande kommt, nach 8 Wochen ne sichere Angelegenheit für mich ist. Deshalb will ich in Erfahrung bringen, wie das Mandat auszusehen hat, damit ich nach 8 Wochen eine große (natürlich nicht absolute) Sicherheit besitze, weil ohne korrektes Mandat auch 13 Monate danach ohne Aufwand die Bank das Geld zurückhohlen kann und mit Verlaub

exxonvaldez  30.01.2021, 17:25
@HeadofTreasury

Die 13 Monate gelten doch nur, wenn gar kein Lastschriftmandat erteilt wurde:

Bei einer unautorisierten Belastung beträgt die Frist 13 Monate. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Zahlungspflichtige Ihnen kein Lastschrift-Mandat erteilt oder dieses bereits widerrufen hat.

Wenn du mit 8 Wochen leben kannst, wo ist dann dein Problem?

HeadofTreasury 
Fragesteller
 30.01.2021, 17:34
@exxonvaldez

jaaa "kein Lastschriftmandat" ist hier das entscheidende Wort, ik finde keine konkreten Informationen, ob es SEPA-Lastschriftmandats Möglichkeit gibt, die in ihrer Form keine Unterschrift braucht, die einen sagen man brauchts nicht immer, die anderen sagen "ohne Unterschrift geht es nicht". Und ik will halt nicht, dass ich auf einmal unautorisiert einziehe und dann mit im Jahresabschluss, am besten nach der Versteuerung unerwartete, unangekündigte Retouren ins Haus flattern.

exxonvaldez  30.01.2021, 17:36
@HeadofTreasury

Da ich schon oft ein Lastschriftmandat ohne Unterschrift erteilt habe, gehe ich davon aus, dass das geht.

Ansonsten haben wir jetzt endlich geklärt, worum es dir in deiner Frage eigentlich geht.

HeadofTreasury 
Fragesteller
 30.01.2021, 17:42
@exxonvaldez

Oh man... haha aber Dankeschön

Die Bundesbank schreibt dazu auf https://www.bundesbank.de/action/de/613964/bbksearch unter der Frage "Ist es möglich, SEPA-Lastschriftmandate im Internet zu erteilen?":

In Deutschland bestehen keine besonderen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise der Erteilung von Lastschriftmandaten. D.h. nach hiesiger Gesetzeslage können Lastschriftmandate grundsätzlich auch im Internet erteilt werden. Die Mandatserteilung ist mangels gesetzlicher Vorgaben auch nicht Gegenstand der laufenden Institutsaufsicht durch die BaFin. Die Erteilung von Lastschriftmandaten richtet sich - wie bisher - allein nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nach der Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Den Zahlungsempfänger trifft - wie bisher auch - die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines vom Zahler autorisierten Mandats. Über die Akzeptanz von im Internet erteilten Lastschriftmandaten entscheidet nach wie vor die erste Inkassostelle, d.h. der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers.

Ich lese daraus: Ein SEPA-Lastschriftmandat kann grundsätzlich auch online erteilt werden und ist auch ohne Unterschrift gültig, im Zweifelsfall hast du jedoch als Zahlungsempfänger das Problem, das auch zu beweisen.