Sendung komplett zurückgeschickt, offene Rechnung, Mahnung?

5 Antworten

Ich kann mich irren, aber wiegt die Post nicht die Sendungen ? Anhand des Gewichtest läßt sich doch ermitteln, ob etwas fehlte, auch ein kleines Kleidungsstück wiegt seine 150 Gramm. Und sollte der Händler die Verpackung (wiegt ja auch) entsorgt haben, ist das sein Problem möcht ich meinen.

Bezahlen musst du nichts, wenn es zurückgesandt wurde. Da ich dein Alter nicht weiß: Falls du minderjährig bist, lass mal deinen Vater anrufen. So blöd es klingt, Männer werden am Telefon anders behandelt als Frauen.

Schlußendlich würde ich mir ->schriftlich<- weitere Mahnung verbitten, darauf hinweisen, dass die Mahngebühren nicht beglichen werden, da kein Fehler deinerseits vorliegt und das direkt per Einschreiben mit Rückschein rausschicken.

Rechtlich kann es dir eigentlich wurscht sein, da Mahnungen nicht relevant sind - allerdings musst du bei einem Mahnbescheid SOFORT reagieren, denn ansonsten bist du in der Pflicht, schuld oder nicht. Trotzdem wäre eine Klärung vorher schon sinnig, bevor man einen Bescheid anstrengt.

Normale Inlandspostpakete wurden früher auf 500g ausgewogen. Da es heute nur noch 2 Entgeltstufen gibt, wird meines Wissens gar kein Gewicht mehr vermerkt. Mit Sicherheit aber nicht so, dass man einen derart geringen Unterschied feststellen kann. Obendrein könnte  der dann auch durch Füllmaterial entstanden sein.

@Sonnenstern811

Danke für die Info Sonnenstern. Das ist dann natürlich sehr blöd :-(
Bleibt also nur der Weg über die Gegenforderung auf Erstattung, wenn der Händler sich stur stellt.

Das Problem kenne ich auch, die wollen sich auf deine Kosten bereichern, allein die Tatsache das nur ein Teil gebucht wurde von deiner Retourensendung wurde.

Dein Problem ist, dass du nicht nachweisen kannst, dass alles im Retourenpaket war könnte es problematisch werden ich empfehle dir dich an die Verbraucherzentrale zu wenden.

Außerdem würde ich dir raten bei diesen Shop und andern dieser Art nicht mehr zu kaufen.

Da sehe ich leider problematisch für dich. Du wirst keinen Zeugen zur Verpackung benennen können, sie haben den bestimmt.

An deiner Stelle würde ich mich darauf berufen, dass sie bei der ersten mail an dich auch nicht den kompletten Inhalt schrieben. Wieso denn ein Teil erst am nächsten Tag? Da haben sie doch erkennbar einen Fehler gemacht. Genauso gut oder eher schlecht, haben sie nun also ein weiteres Teil völlig übersehen.

oder ein Mitglied der Belegschaft brauchte was für Weihnachten.

@DerCo

naja, aber für dieses Risiko? Der wird ja nicht alleine ausgepackt haben.

Ist blöd Anwalt einschalten