Seltsames Schreiben von Polizei?
Bin im Internet auf dieses Schreiben der Polizei gestoßen. Muss man die Fragen beantworten? Und was geht es die Polizei an, ob jemand "rechtes Gedankengut" hegt?
War das an dich persönlich gerichtet?
"Bin im Internet auf dieses Schreiben der Polizei gestoßen."
10 Antworten
Wenn du nur irgendwas im Internet siehst und dir der Brief nicht zugeschickt wurde, musst du ihn nicht beantworten.
Naja, ob die Polizei das was angeht, kommt auf den Zusammenhang an. Wenn jemand zum Beispiel verbeamtet werden und/oder sich bei der Bundeswehr bewerben will, geht den Staat so etwas schon an, gerade wenn der Verdacht besteht, es könnte sich um einen Reichsbürger handeln. Ebenso ist es, wenn jemand zum Beispiel als Zeuge aussagen muss oder im Verdacht steht, rechtswidrigen Aktivitäten nachzugehen. Aber in so einem Fall kann man sich von einem Anwalt beraten lassen.
Hallo Dortmunder2018,
es kann sein, dass es solche Schreiben gibt. Was davon juristisch zu halten ist, erscheint mir mehr als fraglich. Möglicherweise ist es nicht authentisch.
Würde ich ein solches Schreiben mit den Fragestellungen tatsächlich erhalten, würde das Thema mein Rechtanwalt weiter bearbeiten - und ich würde nicht einmal zu meiner Person Aussagen machen.
Derjenige oder diejenige, die oder der dieses Schreiben an mich gerichtet hätte, hätte nicht nur ein Problem von Amtes wegen, ich würde auch juristisch gegen die Person vorgehen. Nach meiner Rechtsauffassung befindet sich das außerhalb der Strafprozessordnung.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
Glaubst du alles was du im Netz findest ist echt? Nein
Denn das LKA 32 Hamburg ist Fachbereich Chemie
Du kannst ja jetzt nachgucken.
Sieht wirklich total echt aus...
Wenn so ein Schreiben wirklich von der Behörde zugestellt wurde, muss man natürlich alle Fragen beantworten. Was nicht auf dem Postwege gemacht wird, passiert dann wahrscheinlich per Vorladung auf dem Revier.
Man sollte aber auch nicht alles glauben, was im Netzt veröffentlicht wird.
Ist ja auch das LKA 73, nicht das LKA 32.