Muss man immer die Fragen der Polizei beantworten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass man Fragen der Polizei immer beantworten muss, ist ein sehr weit verbreiteter Irrglaube. Zeugenaussagen sind für Polizeibeamte zwar eines der wichtigsten Instrumente zur Aufklärung einer Straftat, Befragte haben aber in vielen Fällen ein Recht, zu schweigen. Für Zeugen gibt es z. B. das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen, sachlichen oder beruflichen Gründen, und Beschuldigte haben stets ein Aussageverweigerungsrecht. In diesem Fall muss man lediglich seine Personalien angeben, weitere Fragen aber nicht beantworten.

Es ist wie im TV. Alles, was du sagst, kann später gegen Dich verwendet werden.

Aber ich würd sagen, es kommt drauf an, was du gemacht hast. Eine kriminelle Sache?? Da würd ich die Klappe halten und erst einmal mit einem Anwalt reden, der steht dir zu.

Aber solltest du ein Ei gegen ein Fenster geworfen haben oder ähnliches, dann gib es zu, dann kommste besser weg.

Zu dem Personalien ja.

Ansonsten nicht, nein.

Kommt auf die Fragen an. Es gibt in der Gefahrenabwehr eine Auskunftspflicht, die sogar mit Verwaltungszwang erzwungen werden kann. Die bei einer Polizeikontrolle gestellten Fragen gehören i.d.R. zur Gefahrenabwehr. Im Strafverfahren muss man nur als Zeuge antworten und wenn eine staatsanwaltschaftliche Anordnung dahinter steht.

Nein,du musst nur Fragen zu deiner Person beantworten also Name,Adresse,Staatsangehörigkeit,etc. aber auf alle anderen Fragen musst du nicht antworten.Ist in den meisten Fällen auch besser wenn du dich nicht selber belasten willst