Arbeitsunfall (Steinschlag) mit Privat-Kfz. Wer kommt für den Vermögensschaden auf?
Arbeitnehmer ist mit seinem Privat-Kfz im Außeneinsatz. Kilometerpauschale 30 Cent wird bezahlt, darüber hinaus nichts. Dabei kommt es zu einem Steinschlag. Die Windschutzscheibe muss ersetzt werden. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob der Arbeitgeber den Vermögensschaden bezahlen muss oder nicht. Ich tendiere ja zu ersterem.
5 Antworten
I.d.R. steht dazu etwas in Deinem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Die meisten Firmen regeln das über eine Verpflichtung, dass man das Kraftfahrzeug Vollkaso zu versichern hat und bei solchen Schäden die Selbstbeteiligung vom Arbeitgeber erstattet wird.
Mit der Zahlung des Km-Geldes sind ALLE Kosten abgedeckt,also auch Unfall und Steinschlag.
HAllo,
so wie es geregelt ist, deine Teilkaskoversicherung und nicht anders.
Beste Grüße
Dickie59
Wenn die Frontscheibe ersetzt werden muss, kommt deine Kfz-Teilkasko dafür auf.
Die Selbstbeteiligung ist dann deine Sache. Die kann aber dann mit der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
AG muss nix zahlen !
"Pauschale" wurde/wird ja gezahlt..,