Selbstständig machen in der Insolvenz?
Hallo würde mich gerne wieder selbstständig machen Aufträge sind vorhanden! Eigenkapital wird nicht benötigt! Nun meine Frage der Schuldnerberater riet mir zu warten bis er den Antrag gestellt hat um die insolvenz zu eröffnen vor gericht! Es handelt sich um eine privatinsolvenz! Nun wurde der termin erst ins neue jahr gelegt und ich bin arbeitslos und würde gerne noch im dezember anfangen da sonst auch fokgeaufträge verloren gehen für 2016! Ist es wichtig bis zur Eröffnung zu warten? Welchen nachteil hab ich wenn ich es schon eher mache und ein Gewerbe anmelde? Und kann der treuhänder der dann mir zugewiesen wird meine Selbstständigkeit untersagen und mich in ein Angestelltenverhältnis drängen?
Viele frage sorry aber was richtig eindeutiges habe ich noch nicht gefunden im netz und die schuldnerberatung kann mir nix genaues dazu sagen sondern nur schwammige aussagen a la ja könnte muss aber nicht vielleicht doch etc! Vielleicht habt ihr Erfahrungen! Vielen dank euch! Danke
3 Antworten
Das ist keine einfachte Materie. Wenn du dich im Insolvenzverfahren selbstständig machen willst, benötigst du die Zustimmung des Insolvenzverwalters. Er kann dich aber auch bei bestehender Selbstständigkeit zur Aufgabe zwingen. Auf jeden Fall muss der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens aktuelle Angaben enthalten. Eine Selbstständigkeit im eigentlichen Insolvenzverfahren bringt einige Besonderheiten und Mehraufwand mit sich. Vor allem für den Verwalter. Zudem trägt er ein gewisses Risiko, wenn das Vorhaben schief geht. Das größte Problem ist, dass für Einkünfte aus Selbstständigkeit die regulären Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen (§§ 850c ff. ZPO) nicht greifen. Der unpfändbare Betrag bestimmt sich nach § 850i ZPO. Es verbleibt also soviel, wie wenn du unselbstständiger Arbeit nachgehen würdest. Kommt es zu keiner Einigung mit dem Insolvenzverwalter, entscheidet das Insolvenzgericht. Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (meist etwa nach einem Jahr) kannst du in der sogenannten Wohlverhaltensperiode selbstständig sein, wie du willst. Der Treuhänder hat darauf keinen Einfluss mehr. Allerdings sind auch hier die Gläubiger durch Zahlungen so zu stellen, als ob du unselbstständiger Arbeit nachgehen würdest. Wenn das Geschäft gut läuft, kann das aber finanzielle Vorteile für dich haben, da du den überschüssigen Gewinn behalten kannst.
na ja ich würde keine verantwortung dafür übernehmen wollen?
natürlich bekommst du keine klare ansage?
aber es ist eine unternehmerschische entscheidung die gut gehen kann oder nicht?
aber wenn du jetzt schon in finanzeller klemme bist willst dich noch mehr ins unglück stürzen?
oder gar andere?
wo ist die § grenze ? du gibst zu wenig infos?wer soll den auftrag finazieren?
und und und.
also mehr wie was schwammisches kann nicht rauskommen. aber würde da auch sehr sehr vorsichtig sein.
hat dein name was mit der selbständigkeit zu tun?
Wenn die Gewinne, die Du aus der Selbständigkeit erwirtschaftest, in vollem Umfang in die Schuldentilgung einfließen, hast Du keine Probleme.