Beerdigungskosten für die Schwiegermutter

8 Antworten

Anders als bei der Sozialhilfe oder Hartz IV heißt es lapidar: Nahe Angehörige sind "bestattungspflichtig". Falls das Sozialamt hier aufgefordert wird die Bestattung  zu bezahlen, wird es versuchen die "nahen Angehörigen" zur Kasse zu bitten. Dabei geht man den Weg des geringsten Widerstandes.

Also es gibt 4 Kinder, deine Frau und 3 Soehne, richtig?

Wenn kein Vermoegen und keine Versicherung der Schwiegermutter vorhanden ist, wovon die Beerdigung finanziert werden kann, dann werden diese 4 Personen wohl wirklich die Beerdigungskosten tragen muessen.

Es gibt bei finanziell schlecht gestellen Menschen zwar die Moeglichkeit, dafuer Sozialgeld zu beantragen, aber das trifft auf euch ja wohl nicht zu, wenn du arbeitest. Dann wuerde so ein Antrag aufgrund deines Gehaltes wohl abgelehnt werden (ausser du verdienst sehr wenig).

Dass deine Frau nicht arbeiten geht, das war ja wohl eine persoenliche Entscheidung von euch beiden und daher waere es ja unfair, nur die zu belasten, die auch arbeiten gehen. Dafuer bekommst du ja auch mit der Steuerklasse 3 mehr Nettogehalt wie die anderen oder aber, diese haben ebenfalls Hausfrauen oder Geringverdiener als Ehefrauen.

Um die Beerdigungskosten kommt man als Angehoerige nicht drum herum, die MUSS man zahlen, wenn kein Geld da ist, dazu muss man nicht mal Erbe sein.  

Es muss natuerlich keine Luxusbeerdigung finanziert werden.

Meines Erachtens ja. Ihr seid eine Wirtschaftsgemeinschaft. Also zählt das Einkommen beider Ehegatten gemeinsam. Somit können die Beerdigungskosten zwischen allen Geschwistern geteilt werden, was ja irgendwie auch fair ist.

Die Beerdigungskosten werden aus dem Erbe bezahlt, erst wenn da nichts zu holen ist müssen die Erben selbst bezahlen und zwar anteilig. Wenn Ihre Frau nicht arbeitet kommt es drauf an wieviel sie Verdienen. Ansonsten kann Ihr Anteil auch vom Amt übernommen werden

Die Beerdigung wird zunächst mal aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt. Erst danach wird an die sog. Bestattungspflichtigen, z.B. die Kinder, herangetreten. Du musst für den Anteil Deiner Frau nicht zahlen, aber ggf., je nach Güterstand, Deine Frau aus dem gemeinsamen Vermögen heraus.

Die Bestattungspflicht ist übrigens unabhängig von einem evt. Erbfall...