Erbausschlagung. Kann ich die Beerdigungskosten vom Konto der Verstorbenen zahlen?

3 Antworten

Solch eine Vollmacht über den Tod hinaus sollte gründlich geprüft werden, um sich nicht schadensersatzpflichtig gegenüber den rechtsnachfolgenden Erben zu machen :-O

Durch deine Erbausschlagung geht das Eigentum des Erblassers an die dann folgenden Erben über.

Denkbar, dass sie die Vollmacht widerriefen, Nachlassverwaltung beantragten oder andere Überweisungen vorgenommen haben, die eine Lastschriftrückbuchung ergäbe. Denkbar, dass du dennoch für die Erbfall- und Bestattungskosten aus eigener Tasche aufkommen musst.

Da kann man dir nur raten, weiterhin keine Verfügungen vorzunehmen :-O

G imager761

transmortale Vollmacht:

Du kannst, aber musst es zurückzahlen, da es Teil es Erbes ist, das du nicht wolltest.

prämortale Vollmacht:

Du hast keine Vollmacht mehr. Sie erlosch mit dem Tod des Vollmachtgebers.

Du hast die Macht dafür.. Ob du es kannst musst du wissen. Aber ja du darfst.