Erbausschlagung. Kann ich die Beerdigungskosten vom Konto der Verstorbenen zahlen?
Meine Mutter ist am 03.02. verstorben, ich habe das Erbe bereits am 08.02. wegen Überschuldung persönlich beim Nachlassgericht ausgeschlagen. Ich hatte und habe über den Tod hinaus Kontovollmacht. Seitdem meine Mutter verstorben ist, habe ich jedoch keinerlei Kontobewegungen mehr veranlasst. Frage: Kann ich nun Kosten bzw. einen Teil davon für die Beerdigung bzw. Kosten für den Arzt zur Ausstellung des Totenscheins von diesem Konto bezahlen, wenn das Konto soweit dafür gedeckt ist?
3 Antworten
Solch eine Vollmacht über den Tod hinaus sollte gründlich geprüft werden, um sich nicht schadensersatzpflichtig gegenüber den rechtsnachfolgenden Erben zu machen :-O
Durch deine Erbausschlagung geht das Eigentum des Erblassers an die dann folgenden Erben über.
Denkbar, dass sie die Vollmacht widerriefen, Nachlassverwaltung beantragten oder andere Überweisungen vorgenommen haben, die eine Lastschriftrückbuchung ergäbe. Denkbar, dass du dennoch für die Erbfall- und Bestattungskosten aus eigener Tasche aufkommen musst.
Da kann man dir nur raten, weiterhin keine Verfügungen vorzunehmen :-O
G imager761
transmortale Vollmacht:
Du kannst, aber musst es zurückzahlen, da es Teil es Erbes ist, das du nicht wolltest.
prämortale Vollmacht:
Du hast keine Vollmacht mehr. Sie erlosch mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Du hast die Macht dafür.. Ob du es kannst musst du wissen. Aber ja du darfst.