Selbstanzeige vor Ort oder online?

4 Antworten

Eine Selbstanzeige macht man nicht bei der Polizei, man stellt die Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass eine Selbstanzeige, die dann nicht zu einer Verurteilung führt, auch eine Straftat darstellen kann. Die Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft werden Dich dazu beraten.

Es ist egal, ob online, schriftlich, per Telefon oder persönlich. Anzeige heißt eigentlich nur, dass ein Tatverdacht mitgeteilt wird, verbunden mit der Anregung zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

Man kann sich auch z.B. an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden, mit diesem die Situation erörtern und ggf. den Anwalt bitten, die Anzeige zu erstatten. Eine vorherige rechtliche Beratung schadet jedenfalls nicht.

Einen Fachanwalt für Strafrecht in deiner Nähe und weitere Hinweise findest du im bundesweiten, amtlichen Anwaltsverzeichnis.

Die Polizei ist technisch nicht gerade weit entwickelt, daher geh vorbei oder telefonier an.

Am Ende müssen sie das eh persönlich aufnehmen.

dies geht auch online