Selbständigkeit als Pensionär?
Habe die Idee mir einen Gewerbeschein zu beantragen, da ich mit meinem Hobby etwas dazuverdienen möchte. Ich nähe sehr gern und gut und würde gerne Geschenkartikel rund um den Hund anbieten. Was muß ich alles beachten? Muß ich es meiner Behörde melden? Mir den Nebenverdienst genehmigen lassen? Wie sieht es mit dem Finanzamt aus? Hat noch jemand Antworten und Tipps für mich?
4 Antworten
Alle Beamten im Ruhestand haben eine allgemeine Anzeigepflicht. Sie müssen der für die Versorgung zuständigen Stelle Auskunft über die Höhe des erzielten Nebenverdienstes erteilen – und zwar von sich aus.
Was und wieviel dir von deinen Nebeneinkünften auuf die Pension angerechnet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erst danach bekommt das Finanzamt seinen Anteil.
Am besten lässt du dich von deiner Versorgungsstelle beraten.
du brauchst eine gewerbeanmeldung, das macht man bei der gemeindeverwaltung. das finanzamt bekommt eine kopie. wenn du im jahr weniger als 17.500 € umsatz machst, brauchst du als sog. kleinbetrieb keine wertwertsteuer erheben und abführen. für andere steuerarten wird sich das finanzamt melden, aber die umsatzsteuer ist die wichtigste.
nach dem jahresende musst du eine einkommenssteuererklärung abgeben und deine einkünfte aus diesem gewerbebetrieb (abzüglich betriebskosten) zusammen mit der rente versteuern.
Hallo akino47 Danke für die Info. Meintest Du insgesamt 17500 Euro Also mit meiner Pension zusammengerechnet? Ich denke es wird wenig sein, was ich durch Hundeartikel nähen einnehmen würde.
Deiner ehemaligen Behörde musst du das nur anzeigen, wenn du vorzeitig in den Ruhestand gegangen bist.
Da du dann Einkommen aus verschiedenen Einkunftsarten hast, musst du auf jeden Fall eine ESt-Erklärung abgeben
musst du das nur anzeigen, wenn du vorzeitig in den Ruhestand gegangen bist.
Das stimmt nicht ! Ein Beamter (auf Lebenszeit !) muss Nebentätigkeiten auch anzeigen, wenn er wegen Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist.
Wenn Du die Pension aus Altersgründen beziehst, brauchst Du Dir keinen Nebenverdienst genehmigen zu lassen.
Bei verminderter oder völliger Erwerbsunfähigkeit gelten sehr enge Zuverdienstgrenzen.
Wenn Du die Pension aus Altersgründen beziehst, brauchst Du Dir keinen Nebenverdienst genehmigen zu lassen.
Genehmigen lassen nicht, aber anzeigen !
Hallo Einzelfahrer hast Du evtl. für mich Tipps wo ich es nachlesen kann?