Selber gekündigt, bin schwerbehindert, bekomme ich eine alg 1 sperre?bin ratlos.

5 Antworten

Wenn Du "einfach so" gekündigt hast, gibt es eine Sperre. Für andere ist die Arbeit auch nicht angenehm... Wenn Du eine Bescheinigung vom Arzt hast, daß Du diese Arbeit nicht ausführen kannst, kann es sein, daß Du keine Sperre bekommst.

Die Sperre verstößt zwar gegen unser Grundgesetz (Recht auf Wohnung, Nahrung, Kleidung), aber das Arbeitsamt darf trotzdem Sperren verhängen. Das müsste zwar geändert werden, ist aber noch so.

Wenn man selbst seine Stelle kündigt, wird einem das als "selbst verschuldete Arbeitslosigkeit" ausgelegt. Wenn man erkrankt und nicht kündigt, hat man keine Schuld.

Übelkeit mit Brechreiz sind Krankheitszeichen, auch wenn sie durch die Tätigkeit bedingt sind. Wenn man aus Krankheitsgründen eine Tätigkeit nicht ausüben kann, muss man sich zuerst vom Arzt krank schreiben lassen und kann dann warten bis der Arbeitgeber kündigt. Wenn der Arbeitgeber die Stelle gekündigt hat, (wer erkrankt ist, kann dafür nichts), dann ist die eingetretene Arbeitslosigkeit unverschuldet und das Arbeitsamt kann Dir sofort Arbeitslosengeld geben.

Du kannst jetzt zwei Dinge machen. Als erstes kannst Du Deine Kündigung schriftlich widerrufen und Weiterbeschäftigung beantragen. Dann ein ärztliches Attest einholen über Deine Krankheit und das dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt vorlegen. Der Arbeitgeber soll Dir schriftlich geben, dass er eine Weiterbeschäftigung ablehnt. Den Widerruf Deiner Kündigung und die Ablehnung des Arbeitgebers dem Arbeitsamt vorlegen. Dann ist er daran Schuld, dass Du kein Einkommen hast, und nicht Du. Dann hast Du vielleicht die Chance über ein Widerspruchsverfahren beim Arbeitsamt, dass die Sperre aufgehoben wird.

Weil nicht sicher ist, ob das im Nachhinein noch zu Deinen Gunsten geregelt werden kann, solltest Du jetzt so schnell wie möglich einen neuen Job annehmen und nie wieder den gleichen Fehler machen, selbst zu kündigen. Du kannst beim neuen Job nach einer Woche krank werden und Dich krankschreiben lassen, dann kündigt der Arbeitgeber und Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld.

evaness  18.03.2010, 13:13

Es gibt eine neues Gerichtsurteil, mit dem eine Sperre unwirksam gemacht wurde. Die Gründe bestanden weiterhin aber trotzdem bekam er sein Geld. Der Betroffene hatte auf "aufschiebende Wirkung" geklagt. Frag einen Fachanwalt für Sozialrecht, falls es noch akut sein sollte. Man kann den Regelsatz jetzt trotzdem bekommen. Info gibt es auch auf der Hartz4-Plattform.de .

Danke. Eine Bescheinigung bekomme ich,aber bin erst nach der Kündigung zum Arzt.Aber ich habe doch wirkliche Gründe,ich musste auf Deutsch gesagt Sch....aus der Toilette und von den Wänden wischen,und glaub mir das macht keiner lange.Lebe mit meiner Tochter alleine,bekomme ich dann ALG 2 ?Bewerbe mich schon wieder, und habe auch 2 Vorstellungen in den nächsten Tagen.Will ja arbeiten und nicht Zuhause sitzen.

esfragt  18.02.2010, 11:59

wenn der Arbeitgeber vorher wußte das ein Behindertenausweis vorliegt, muß er damit doch rechnen das etwas nicht gut geht. Bestimmt geht es gut aus, was ich Dir wünsche!!Und lass Dir nicht einreden Du seist faul, der Gesetzgeber macht die Politik, auch für die Wirtschaft, was kannst Du dafür das Du krank bist!?! und keinen Passenden Job findest... Es herrschen einfach schlechte und ungerechte Zeiten! Ich will auch ARBEITEN, MIST! Meiner Tochter wird das Lehrgeld angerechnet weil ich kein Job finde. Kein Wunder das die Jugend nicht ran will. NEUE REFORMEN BITTE! WIR SIND DAS VOLK UND WIR BRAUCHEN ARBEIT

ich denke auch dass du eine sperre bekommst. du hättest eine verkürzte probezeit aufgrund deiner schwerbehinderung vereinbaren sollen. und du bist ja nicht wegen deiner nase schwerbehindert. eine kollegin von mir bekam ebenfalls eine sperre, trotz schwerbehinderung...