Schwiegersohn soll nicht im Grundbuch stehen?

7 Antworten

Es gibt keinen Anspruch, die Vereinbarung sind doch klar:

  1. Du und deine Freundin, ihr mietet aktuell das Haus ihrer Eltern
  2. Ihre Eltern wollen ihr das Haus schenken

Woher soll da der Anspruch kommen? Das Haus gehört dir nun mal nicht, und vereinbart war, dass ihr gegen eine regelmäßige Zahlung dort wohnen dürft. Es war doch nicht vereinbart, dass ihr durch die Zahlung irgendwelche Ansprüche erwerbt, oder?
Das Haus gehört also weiterhin den Eltern. Diese können damit machen was sie wollen, z.B. es deiner Freundin schenken. Die haben keine Verpflichtung dir einen Teil des Hauses zu schenken.

Da die Bank im Grundbuch steht ( es sind ja noch 150.000 EUR abzuzahlen) können die Eltern das Haus auch gar nicht verschenken ohne den Kredit vorher zu bezahlen. Wenn deine Freundin den Kredit im Zuge der Übertragung für ihre Eltern bezahlen möchte, z.B. durch Aufnahme eines eigenen Kredites in dieser Höhe, dann ist das ihre Sache.

Wenn das Haus erst mal deiner Freundin gehört, dann ist sie eben Ansprechpartner bzgl. Miete. Ihr beide könnt dann frei vereinbaren wie viel Miete zu bezahlst.
Wenn ihr das Haus erst gehört, dann kann sie dir auch jederzeit einen Teil des Hauses schenken sofern sie das möchte und die Bank da mit macht. Auch hier gibt es dazu aber keine Verpflichtung.

Im Falle einer Scheidung gilt der Ehevertrag (sofern es einen gibt) oder die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft. Es wird also bei beiden Ehepartnern der Wert aller Vermögenswerte zu Ehebeginn berechnet und dann der heutige Wert aller Vermögenswerte. Dann wird geschaut wie viel mehr (oder weniger) als zu Beginn der Ehe jeder zu dem Zeitpunkt der Scheidung hat. Das ist der Zugewinn. Wer einen Höheren Zugewinn hat, der muss die Differenz zum Zugewinn des anderen Ausgleichen.
Effektiv würdest du in der Ehe also von etwaigen Preissteigerungen des Hauses profitieren, der Anfangswert bleibt aber ihrer.

das Solltet Ihr im Ehefertrag festhalten das Du das Haus helfen bezahlt hast

der wo zuerst stirbt  vererbt das Haus dem Andern

ihr könnt Euch bei einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn ihr einen Zugewinngemeinschaft habt, dann profitierst du zu 50% an jedem Schuldenabbau und jeder Wertsteigerung des Hauses. Insofern wirst du hier nicht benachteiligt.

WalterMatern  11.04.2020, 17:03

Sofern du von irgendwas erfährst.

Theoretisch kann die andere Person alles verkaufen und mit dem Geld sonst was anstellen.

Ist es weg hast du gar nichts.

Du stehst nicht im Grundbuch, niemand wird dich informieren.

Meine Freundin und ich sind jetzt seit 8 Jahren zusammen und wohnen zirka 6 Jahre im Haus ihrer Eltern.

Schön.

Diese sind geschieden und haben mit uns vereinbart das wir in dem Haus wohnen und nun auch alles Zahlen wie Kredit etc.

Für eine Immobilie, die keinem von euch gehört? Das kann man zwar machen, aber wenn, dann ausschließlich per Vertrag.

Das Haus ist jetzt 20 Jahre alt und wurde gekauft für eine Summe von zirka 500.000 DM. Die jetzigen Schulden belaufen sich noch mit Zinsen auf zirka 150.000 Euro.

Das ist jetzt nicht euer Ernst oder? Hier wurde ja von Anfang an viel zu wenig getilgt. Nach 20 Jahren dürfte selbst bei einer Tilgung von nur 1% nur noch knapp ein Drittel der ursprünglichen Kreditsumme offen stehen. Bei 3% wäre es schon abbezahlt. Wer bitte hat denn diese Finanzierung gezimmert?

Jetzt sind die Eltern aktiv geworden uns wollen der Tochter das Haus Schenken und sie wollen aber nicht das ich mit im Grundbuch eingetragen werde

Das ist bei vorweggenommener Erbfolge auch nicht möglich. Da würde nämlich Schenkungssteuer fällig. Bei Übergabe an die Tochter hingegen ist der Übergang vermutlich steuerfrei.

Jetzt finde ich das natürlich überhaup nicht gut, weil noch eine große Summe auf dem Haus lastet und wir ja auch schon mehrere Jahre dafür bezahlen.

Das hat dich aber vorher auch nicht gestört.

Jetzt wollte ich mal fragen was mir denn zustehen würde im falle einer Scheidung, wenn ich jahrelang in das Haus mit Geld reingesteckt habe.

Du hättest nur Anspruch auf die Hälfte des Zugewinns ab Eheschließung. Das kann je nach Lage auch Null sein.

Und vorallem wie ist es mit dem Kredit ansich sehe ich es nicht ein meine Namen dort eintragen zulassen, weil ich vom Haus nichts habe.

Eine Kreditübernahme ohne Grundbucheintrag ist in jedem Fall abzulehnen. In Anbetracht der unsinnigen Finanzierung würde ich aber auch ablehnen, das Haus überschrieben zu bekommen - außer mit wesentlich geringeren Restschulden bzw. mit Tilgungszusage durch die Eltern. Ansonsten kann Euch das ruinieren.

Soll halt die Schwiegertochter arbeiten gehen und ihren Besitz zahlen.

Aus dem Stand raus würde ich sagen dass du dein Geld wieder bekommen solltest. Ob das für eine Zwangsversteigerung langt glaub ich allerdings nicht