Darlehensvertrag für Haus unterschrieben, ich stehe aber nicht im Grundbuch, wie komme ich da raus?

8 Antworten

Aus dem Vertrag kommst Du nicht raus, der Schuss ist aus dem Rohr.
Dein Anwältin babbelt Unsinn.

Das Haus ist Zugewinn, es steht nicht einfach im luftleeren Raum.
Zu Scheidung wird der Zugewinn geteilt, also Wert des Hauses minus halbes Darlehen = Summe

Wieso Abzocke!!

Leider warst Du ähhh etwas blauäugig und bitte nicht böse sein DOOF.

Du hast den Vertrag für den Kredit unterschrieben und musst natürlich jetzt auch haften * falls er nicht zahlt

Ja ich war Doof, im Nachhinein ist man immer schlauer. Leider habe ich meinem Ex vertraut, dass er fair mit der Sache im Fall der Fälle umgeht. Versetz Dich einfach mal in meine Lage! 

@skyjackblue

Ich sag ja bitte nicht böse sein und ich habe die Beweggründe sofort verstanden.

Dein Ex ein Schwein - er hat ja eigentlich schon beim Kauf auf Deine Unwissenheit/ Blauäugigkeit spekuliert.

Abzocke wäre, wenn Dein Mann Dich für einen Kredit unterschreiben lässt, den er nutzt und nicht zurückzahlt.

Da er jedoch die Raten tilgt und Dich vermutlich nicht mit einer Waffe an der Schläfe dazu gezwungen hat, den Darlehensvertrag zu unterschreiben, ist das jetzt Dein Problem.

Ein von beiden Eheleuten unterschriebener Darlehensvertrag bedeutet Haftung beider Eheleute für die Kreditsumme.

Die Bank kann sich nach Eurer Scheidung sogar aussuchen, von wem sie die Kreditsumme zurückverlangt.

Deine Haftung kannst Du noch nicht einmal umgehen, falls Dein Mann per Scheidungsvereinbarung zusagen sollte, dass er den Kredit allein zurückzahlt.

Mit Zustimmung der Bank könnte man Dich eventuell aus der Haftung entlassen. Das würde ich umgehend bei der Bank klären.

Viel Glück

Danke für deine Antwort.
Ja ich weiß das ich mit Unterschriftabgabe eine Verpflichtung eingegangen bin. Aber was für mich nicht verständlich ist, warum wird er nicht mich rauszulassen, wenn er sowieso allein tilgt? Und es ja offensichtlich auf der Hand liegt, das er nur meine Bürgschaft ausnutzt? Das ist für mich eine erstens, arglistige Täuschung von vorn herein und im Nachhinein "Abzocke"! Ich bin  die gelackmeierte. Wo sind da die Rechte? Es steht ja auch eindeutig im Kreditvertrag das damit das Haus angeschafft wurde. Und Er aber alleiniger Nutznießer der Sache ist.
Ich aber keine Chance habe mir ein neues Leben aufzubauen.

was kann den bitte schön der Rechtstaat dafür ?? Unwissenheit schützt vor Haftung halt nicht...  Ausserdem auf der anderen seite sagen dann wieder alle der staat micht sich in alles rein.

.. daher immer im Zweifel einen anwalt fragen...  bevor man was macht, auch der Notar kann ein paar Tipps geben.

Der Vertrag ist unterschrieben da gibt es kein zurück mehr .

Die andere frage und die noch viel wichtigere....  ist was passiert wenn er den DV kündigt oder nicht mehr bezahlen (kann)/Will ??  dann zahlst du für ein haus was noch nicht mal dir gehört... du solltest dringend noch mal mit deinem anwalt sprechen..

Ja das wohl war, die Bank wird aber kaum Ihre zweite Sicherheit "MICH" rauslassen!
Danke Dir trotzdem!

Sprich nochmal mit deiner Anwältin!

Ich MEINE mal gehört zu haben das solche Verträge von der Bank aus nicht rechtens sein sollen weil die Frau in einer Art "Abhängigkeitsverhältnis" zum Mann steht, vor allem wenn sie keine Vorteile davon hat. 

Ich meine dann ist es möglich diesen Vertrag aufzulösen 

Meinst du das dass jetzt noch möglich ist, die Scheidung ist bereits vollzogen?

@skyjackblue

Weiß ich nicht! Ich kann mich da nur grob erinnern das mal gehört zu haben! 

Ist die Bank auch deine Hausbank? Wenn nicht könntest du deine Bank ja mal fragen 

@Repwf

Selbst solche Schulden, die nur einen betreffen, bei denen aber der andere mitunterschrieben hat, können im Falle von Trennung und Scheidung neu geregelt werden. Der mithaftende Ehegatte hat dann einen Freistellungsanspruch gegenüber dem, den der Kredit allein etwas angeht. Hier sind z.B. Fälle denkbar, in denen der eine Ehepartner für den Immobilienkredit des anderen unterschrieben hat, ohne aber selbst im Grundbuch eingetragen worden zu sein.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/haftung-ehegatte/#ixzz4ExrakwOM