Schwerbehinderung, sollte ich meine Hausverwaltung darüber informieren?

11 Antworten

ich bin seit kurzem zu 50% schwerbehindert eingestuft, sollte ich meinen Vermieter darüber in Kenntnis setzen?!

Das ist nicht relevant für einen Vermieter. Aber über die Mängel solltest Du mit der Vermieterin reden.

Hallo BootyBandit,

Sie schreiben:

Schwerbehinderung, sollte ich meine Hausverwaltung darüber informieren?

ich bin seit kurzem zu 50% schwerbehindert eingestuft, sollte ich meinen Vermieter darüber in Kenntnis setzen?!

Antwort:

Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB 50) ausgewiesen!

Schwerbehinderung und Hausverwaltung, da besteht keinerlei Zusammenhang!

Maßgeblich sind alleine Ihre Vereinbarungen im Mietvertrag oder als Eigentümer in der Teilungserklärung sowie Gemeinschaftsordnung!

Wenn es mit der zeitnahen Abwicklung vom Mängeln Probleme gibt, so gibt es hierfür den Mieterverein oder andere rechtliche Möglichkeiten, der betroffenen Partei unter Fristsetzung die "Rote-Karte" zu zeigen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Erstmal mein Beileid!Aber ich bin mir sicher du schaffst das!Nein das brauchst du nicht,denn es gegt ihn eigentlich nichts an.Falls es aber so sein sollte,dass du durch die Behinderung in der Wohnung Veränderungen vornehmen musst,sag es ihm besser.Ansonsten mussr du es nicht zun :-)

In der Regel gehts mir nur um ein gutes Gefühl als Mieter in der Wohnung. ( seit über 8 Jahren) 

Nur die Dame der Hausverwaltung (im gegensatz zur Hauseigentümer) ist nicht gerade einfach und hat mich dies auch bereits spüren lassen, Sie wies darauf hin, dass ich eine Mehrbelastung bin, nur weil ich eine Kopie des Mietvertrages haben wollte (da ich zur diesem zeitpunkt in REHA war und von dort, zusätzlich einen Wohngeldantrag stellen musste) damit die Miete gesichert ist. 

 Ebenfalls  möchte ich endlich meine Mängel in der Wohnung beseitigt haben, die zum teil seit 2015 der Hausverwaltung zugetragen wurde. Die Dame der Hausverwaltung jagt mir jedoch eine Menge Angst ein und verschert mir die ein und andere (leider nicht so toll) zum Teil aufregende Nächte. Ich habe da eine ganze Liste, möchte aber ungern jetzt mit dem Mieterschutzbund kommen,  Sollte ich mich mal direkt an die Hauseigentümerin wenden?  Ich hatte mit dieser bereits letztens Kontakt, als sie mir einen verloren Ersatzschlüssel unkompliziert ersetzen wollte, jedoch die Hausverwaltung mir wieder in die quere kam und mcih zappeln lassen haben. 



@BootyBandit

Das alles hat doch absolut nichts mit deiner Schwerbehinderung zu tun.

Sollte ich mich mal direkt an die Hauseigentümerin wenden?

Na sicher. Die ist doch dein Vertragspartner.

@BootyBandit

Die Mängelbeseitigung in deiner Wohnung haben mit deiner Schwerbehinderung überhaupt nichts zu tun. Meinste, dadurch gehts schneller und du kannst der HV Dampf machen? Mitnichten - das funktioniert nicht. Auch nicht beim Eigentümer.

 Ich hatte mit dieser bereits letztens Kontakt, als sie mir einen
verloren Ersatzschlüssel unkompliziert ersetzen wollte, jedoch die
Hausverwaltung mir wieder in die quere kam und mcih zappeln lassen haben.

Womit die HV aber durchaus recht hat - du verlierst den Schlüssel und die HV/Eigentümerin soll ihn ersetzen?  Da kann ich die HV voll und ganz verstehen.

Warum?

Im Mietrecht gibt es keine Besonderheiten wegen Schwerbehinderung.

Auch keinen Kündigungsschutz, falls Du darauf hinaus willst.

Mietrechtlich hat der GDB 50 keine Relevanz, geht den V. auch nichts an.