Schwerbehinderung 50% wieviel Urlaubsanspruch im 400 Euro Job

8 Antworten

Hallo, also als Minijobber hast Du die gleichen Rechte und Pflichten wie Deine Vollzeit Arbeitskollegen. Hat Dein Kollege 20 Urlaubstage für Vollzeit so hast Du auch 20 Tage vorausgesetzt Du arbeitest ebenfalls 5 (6) Tage pro Woche, wobei es egal ist ob Du pro Tag nur 2 oder 8 Stunden arbeitest. Solltest Du aber Beispiel: nur 2 Tage pro Woche arbeiten verkürzt sich auch Dein Urlaub entsprechend. Rechnung: 20 x 2 : 6 = 8 Tage Urlaub. Die Schwerbehinderung mit 50 % beschert Dir 5 Zusatz Urlaubstage: also entweder 25 Tage bei 5 Arbeitstagen oder anteilig bei weniger Arbeitstagen. Beispiel: 25 x 2 : 6 = 8,5 aufgerundet 9 Tage. Kündigsschutz besteht wie bei Vollzeitbeschäftigten. Zahlen sind nur als Beispiel zu sehen. Hoffe konnte helfen. LG

dein Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. wenn du keine volle Woche arbeitest, sondern z.B. nur 3 Tage verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

die 5 Tage Sonderurlaub erhält man nur, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung nachgewiesen wird und sie gilt auch erst ab dem Zeitpunkt des Nachweises - nicht rückwirkend.

je nachdem, ob es beim Arbeitgeber einen Tarifvertrag gibt, können noch abweichende Regelungen greifen.

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. 2Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unberührt. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres, so hat der schwerbehinderte Mensch für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs nach Absatz 1 Satz 1. 2Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. 3Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem Erholungsurlaub hinzuzurechnen und kann bei einem nicht im ganzen Kalenderjahr bestehenden Beschäftigungsverhältnis nicht erneut gemindert werden. Wird die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach § 69 Abs. 1 und 2 rückwirkend festgestellt, finden auch für die Übertragbarkeit des Zusatzurlaubs in das nächste Kalenderjahr die dem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegenden urlaubsrechtlichen Regelungen Anwendung.

Von Kaesbrot am 22.01.2008

Hallo Schiefer123,

Sie schreiben:

Schwerbehinderung 50% wieviel Urlaubsanspruch im 400 Euro Job<

Antwort:

Die Schwerbehinderung wird auf keinen Fall in Prozent, sondern grundsätzlich in Grad der Behinderung (GDB) ausgewiesen! In diesem Fall also GDB50!

Die Schwerbehinderung gilt ab einem GDB50!

Es kommt bei der Urlaubsregelung für Schwerbehinderte nicht zuletzt darauf an, wieviele Tage Sie in der Woche laut Arbeitsvertrag tätig sind.

Die Einzelheiten können Sie z.B. unter folgendem Link nachlesen:

google>>

vdk.de/nrw/pages/sozialpolitik/nachteilsausgleiche/18855/zusatzurlaub

Im Zweifelsfall lassen Sie sich als VDK-Mitglied beim VDK beraten, oder bei der Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsrat in Ihrem Betrieb!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

bei 50& Behinderung stehen dir noch keine Sonderurlaubstage zu. Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Berufszweig in dem du arbeitest und dessen Tarifvertrag

Anton96  22.04.2014, 11:30

Das ist definitiv falsch.

Familiengerd  22.04.2014, 12:21

Lass es lieber, tapri - denn nach deutschem Recht ist Deine Antwort völlig falsch (1. Satz) oder jedenfalls SO nicht richtig (2. Satz):

Zusätzlichen Urlaub gibt es auch bei einem GdB von 50 %!

Und der Urlaubsanspruch hat nicts mit dem Berufszweig zu tun, sondern richtet sich in erster Linie nach gesetzlichen Bestimmungen, danach nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag (bei Besserstellung).