Berechtigt eine Schwerbehinderung ab 50 für psychische Geschichten einen kostenlosen Transport für den ÖPNV ?

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Hallo Leah95,

Sie schreiben:

Berechtigt eine Schwerbehinderung ab 50 für psychische Geschichten einen kostenlosen Transport für den ÖPNV ?

Antwort:

Psychische Geschichten:

Für Geschichten; dafür gibt es in der Regel keinen Grad der Behinderung über GDB 50!

Psychische Erkrankungen mit Nervensystem, wäre da schon eher die richtige Wortwahl!

Hier steckt der Teufel allerdings im Detail!

Details ergeben sich aus den versorgungsmedizinischen Grundsätzen mit GDS-/GDB-Tabellen!

https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Nervensystem%20und%20Psyche%20Versorgungsmedizinische%20Grunds%C3%A4tze.html

https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/freifahrt/

Auszug:

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Käuflich zu erwerbende Wertmarke

Eine Wertmarke, die für ein Jahr gültig ist, kostet 80 Euro, der Preis für eine Halbjahreskarte beträgt 40 Euro. Die Wertmarke gilt ab dem Kalendermonat, der auf ihr eingetragen ist.

Eine Wertmarke gegen Gebühr erhalten auf Antrag:

  • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G (Personen, bei denen die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist)
  • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG (Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung)
  • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Gl (gehörlose Personen)
Kostenlose Wertmarke

Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:

  • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl (blinde Personen)
  • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H (hilflose Personen)
  • Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten
  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten
  • Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten
  • Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben
Rückgabe einer Wertmarke 

Eine Wertmarke kann zurückgegeben werden, wenn sie noch mindestens drei sechs volle Kalendermonate gültig ist. Es werden dann 36 Euro erstattet. Wenn die Wertmarke weniger als sechs volle Kalendermonate gültig ist, ist eine Erstattung in der Regel nicht möglich.

Freifahrtberechtigung und Ermäßigung für Bahnfahrten

Seit 1. September 2011 können Reisende mit einer Behinderung zu deutlich besseren Bedingungen mit der Deutschen Bahn fahren. Sämtliche Regionalzüge und S-Bahnen können mit einem Schwerbehindertenausweis und ergänzender Wertmarke bundesweit kostenlos benutzt werden. Einen Fahrschein müssen die Betroffenen für die jeweilige Zugstrecke nicht mehr lösen. Diese Regelung gilt in ganz Deutschland. Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden kostenlos befördert. Allerdings ist bei Bahnreisen zu beachten, dass Rollstühle maximal 70 cm breit, 1,20 Meter lang und 250 Kilogramm schwer sein dürfen (ISO-Norm).

Eine genaue Aufstellung der Verkehrsmittel, die im Rahmen der Freifahrtberechtigung benutzt werden können, enthält das Merkblatt, das Freifahrtberechtigte zusammen mit ihrem Bescheid erhalten. Mehr zur Freifahrt für Menschen mit Handicap finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG.

Ermäßigte Bahncard für Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 haben die Möglichkeit, die BahnCard 25 und BahnCard 50 zum ermäßigten Preis zu erwerben.

Mit der BahnCard 50 erhält man 50% Preisnachlass auf den Normalpreis. Mit der BahnCard 25 bekommt man 25% Preisnachlass, wobei dieser Rabatt auch auf Sparpreise gewährt wird.

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https://www.youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (ÖPNV, Schwerbehinderung)  - (ÖPNV, Schwerbehinderung)

Kostenloses Nutzen des Nahverkehrs geht nur bei einem Zusatzmerkmal. Nur wenn G, gG, B, Bl oder H auf dem Auswris aufgedruckt ist, kannst du kostenlos fahren. Da bei deiner Diagnose keine körperliche Bewegungseinschränkungen bestehen, kannst du nicht kostenlos Fahren. Auch ein Kindergeldanspruch verändert sich nicht, wenn du Schwerbehindert bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein das berechtigt dich nicht kostenlos zu fahren u Lebenslang Kindergeld zu bekommen.

Von einem Gdb 50 hat man wenig Vorteile.

Ursusmaritimus  12.05.2019, 09:42

Na Ja,

der Kündigungsschutz und der Mehrurlaub ist schon was, wenn man sein Geld mit Arbeit verdient!

Nein. Für den ÖPNV brauchst du eine entsprechende Eintragung auf dem Schwerbehindertenausweis.

Nein, du brauchst bestimmte Merkzeichen im SBA, die es aber idR. nicht automatisch für jede psychische Erkrankung gibt, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Lebenslanges Kindergeld gibt es auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die in einem solchen Fall nicht gegeben sind, denn auch als psychisch erkrankte Person ist man, bis auf Extremfälle, arbeitsfähig!

Bei der Ermittlung des GdB ist nicht die Diagnose das Entscheidungskriterium, sondern die damit verbundenen Einschränkungen.

Gruß

Leah95 
Fragesteller
 12.05.2019, 12:04

naja arbeitsfähig auf der einen Seite, akzeptiert zu werden auf der anderen;))) dann kommen noch persönliche Probleme und ich habe vom Arbeitsamt eigentlich nur Einschränkungen. was ich machen KANN und was ich persönlich leisten kann und der Wille/Mühe die ich mitbringe zählen in der Regel nicht

wenn du dir mein Gutachten anschaust darf ich eigentlich gar nichts mehr

jakkily  12.05.2019, 13:00
@Leah95

Man soll sich nicht allzusehr von den Gutachten der Arbeitsagentur beeinflussen lassen, sondern auch bereit sein für Ziel zu kämpfen.

Auf die Aussagen des psychologischen Dienstes gebe ich schon lange nix mehr, auch aus eigener negativen Erfahrung.

Dennoch konnte ich meine Wunschausbildung erfolgreich absolvieren und die von der ARGE vom Gegenteil überzeugen! Man muss nur hartnäckig bleiben!

Gruß