Unter 14 Schwarzfahren?

4 Antworten

Schwarz fahren ja,Erschleichung von Beförderungsleistungen nein,überhaupt nicht strafmündig,da nicht reif,schuldfähig.

Aber...das Beförderungsunternehmen könnte versuchen,ohne die Umstände zu untersuchen,als Fahrkarte gekauft,vielleicht nur "versteckt" in irgend eine Ritze oder Fach,eben nur nicht vorgezeigt...nach Ihren Bedingungen ,Deine Eltern heranzuziehen.

Dann müssen diese einen Brief schreiben,Dein Alter nachweisen,die Forderung als nichtig zurückweisen.

Sollte es sich um eine Schülerfahrkarte handeln,kannst Du auch eine Bescheinigung der Schule vorlegen.Dann zahlst auch nichts.Wärest Du 14 Jahre alt,müsstest eine geringere Gebühr zahlen.

"Schwarzfahren" bzw. das "erhöhte Beförderungsentgelt" sind eine zivilrechtliche Ersatzstrafe die man nicht akzeptieren muss.... man kann auch das Verfahren wg. Erschleichung von Beförderungsdienstleistungen nehmen. Ist man nicht Strafmündig könnte das wirklich eine Möglichkeit sein sich "herauszustreichen". Vieleicht sollte man aber auch einfach zu seinen Fehlern stehen und etwas daraus lernen.

Niemand muss die zahlen. Du bist unter 14 nicht strafmündig. Die Sippenhaftung wurde längst abgeschafft.