Hallo ich habe Bewährung wegen kv und bin gestern beim Schwarzfahren mit meinem 50ccm roller erwischt worden mit welcher Strafe muss ich rechnen?

3 Antworten

Kommt ganz auf deine Bewährungsauflagen an, es kann zb sein, dass dein Roller noch konfisziert wird und du den Rest deiner Bewährungszeit per Fußfessel überwacht wirst.
Aber es kann auch sein, dass du nur ein zeitlich begrenztes Fahrverbot (von bis zu 5 Jahren) bekommst.

Aber coole Aktion eigentlich

Fussfessel als "Weisung" geht nur bei Führungsaufsicht [§§ 68 ff. StGB, in concreto § 68b(1)12 StGB] nicht bei normaler Bewährung [§§ 56 ff. StGB] ... oder bei sog. Gefährdern auf polizeirechtlicher Grundlage. Das hätte dann aber nichts mit der Bewährung zu tun und die Voraussetzungen liegen hier auch nicht vor.

Wenn es außer der Bewährung nicht noch mehr Vorstrafen gibt, wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis wohl mit einer Geldstrafe (sofern Du kein Jugendlicher mehr bist) abgehen (plus ggf. isolierte FS-Sperre nach § 69a StGB, da Du ja offenbar keinen FS hast). Die Bewährungszeit aus der Bewährungsstrafe wird wahrscheinlich um 6 Monate oder 1 Jahr verlängert werden.

Bringt es was wenn ich mich selbst Anzeige weil ich vermute das sie demnächst auftauchen

du solltest dir auf jedenfall einen anwalt holen. das schwarzfahren hat zwar nichts mit körperverletzung zu tun, aber der ausgang dieses neuen verfahrens wird sich trotzdem auf deine bewährungsstrafe auswirken.

entweder die bewährung wird verlängert, oder sogar aufgehoben und du musst in den knast. das wird halt von fall zu fall geprüft.