Schwarzfahren: Anzeige wegen Betrugs - was tun?

9 Antworten

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Das Fahren ohne gültigen Schein ist eine Ordnungswidrigkeit - dafür hast du bezahlt.

Das Vorlegen einer nicht übertragbaren Karte ist ein Straftatbestand. Deshalb sollst du jetzt etwas dazu sagen...

Vorsicht: der Gehalt nicht zahlt (ergo, kein Geld für Fahrkarte, was auch beleggbar ist),

Damit gestehst du den Vorsatz ein! Das darfst du so nicht schreiben!

Backe kleine Brötchen; entschuldige dich; erkläre, dass du dich unwissentlich so verhalten hast...

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann zum Anwalt!

WellGuide 
Fragesteller
 20.10.2011, 12:33

stimmt, da habe ich nur verschiedene Überlegungen mit herangezogen. Danke!

fs112  20.10.2011, 12:33

Das Fahren ohne gültigen Schein ist eine Ordnungswidrigkeit - dafür hast du bezahlt

nein, das ist ebenfalls eine Straftat. Und diese wurde noch nicht durch die Begleichung des erhöhten Beförderungsentgeltes erledigt.

Dir wird nichts über bleiben, als zu zahlen. Bevor es noch schlimmer wird, denn die Kontrolleure wird es wenig interessieren, in welchem Zustand du dich damals befunden hast. Man sagt ja auch, Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz.

Ich würd denen nicht deine persönlichen Probleme erzählen. Sag einfach, dass du früher immer mit der HVV gefahren bist und es dadurch gewohnt warst, dass der Schein übertragbar ist und du einfach übersehen hast, dass der neue Schein nicht übertragbar ist. Du hast ja nicht absichtlich versucht zu betrügen.

  1. Glaube dir kein Wort, du widersprichst dir ja auch noch selbst, diesen Fehler solltest du bei einer Aussage nicht machen.

  2. Äußere dich zu dem Vorwurf am besten wie folgt:

Ich hatte die CC-Marke meines Freundes, der im Urlaub war, in meine Karte gesteckt, ohne zu sehen, das CC-Karten nicht mehr übertragbar sind (so war es früher, als ich noch HVV-Kunde war).

Mir ist GENAU das gleiche passiert. Ich war deshlab heute beim Anwalt. Sein Rat: GAR NICHT AUF DAS SCHREIBEN REAGIEREN.

Wenn man bisher noch nicht schwarzgefahren ist, wird das Verfahren in jedem Fall eingestellt. so sicher wie das Amen in der Kirche, meinte er.

WellGuide 
Fragesteller
 13.11.2011, 00:26

Für mich leider zu spät ich habe denen geantwortet, aber dennoch gut zu wissen, danke!