Verjährt Schwarzfahren und nach wie viel Zeit (in München)?

2 Antworten

Du missverstehst hier glaube ich etwas:

Die "Strafe" die zu zahlen musstest war ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Diese Forderung würde im Normalfall nach 3 Jahren verjähren, hat aber erstmal noch nichts mit dem § 265a StGB zu tun.

Eine "Anzeige" könntest du dir jederzeit einfangen, unabhängig davon, ob oder wann du schon mal erwischt worden bist. Bereits das einmalige Fahren ohne gültigen Fahrschein erfüllt die Voraussetzungen dafür. Meist machen das die Verkehrsbetriebe nicht, weil der Aufwand es nicht wert ist. Bei einem Wiederholungstäter könnte es aber natürlich durchaus dazu kommen. Hier greift dann auch keine Verjährung oder irgendwas anderes. Allein die Verkehrsbetriebe entscheiden ob sie einen Strafantrag stellen wollen und dafür ist bereits einmal erwischt werden ausreichend.

Weswegen erwartest Du denn 2018 eine Strafe?

Und wenn Du Deine Monatskarte (?) noch nachgereicht hättest, hätten die Verkehrsbetriebe 2017 vielleicht ein Auge zugedrückt.

Im übrigen hättest Du nur die Beförderungsbedingungen lesen müssen, um zu wissen, was Dir beim Schwarzfahren blüht oder dass Du einen vergessenen gültigen Fahrausweis innerhalb von 14 Tagen vorlegen musst, um zu beweisen, dass Du eigentlich nicht schwarz gefahren bist.

Danke für Antwort, ist aber leider nicht die Antwort auf meine Frage, meine Frage war " nach wieviel Zeit verjährt das in München", weißt du vielleicht darüber was?

@dmx10

Für sowas gibt es gesetzliche Regelungen - die sind unabhängig vom Ort.

Mein Rat: Einfach mal googeln...