Schwarzfahren aber kann ich was dafür?

13 Antworten

Vor Jahren ist mir ähnliches passiert. Der Automat nahm meine Münzen nicht an. Bin trotzdem eingestiegen (mußte zum Flughafen) und an der nächsten Station gleich wieder raus um ein Ticket zu lösen. Der Kontrolleur hat alles mitbekommen und ging mir hinterher. Er war verständnisvoll - aber ... Trotzdem sollte ich 60 € bezahlen. Zum Glück hatte der Kontrolleur Bescheid gegeben, dass der Automat nicht richtig funktionierte - trotzdem mußte ich am Ende 30 € bezahlen. Finde ich eine Sau...... - aber die sitzen leider am längeren Hebel.

Im Brief der Bahn stand, dass man verpflichtet ist, immer genügend Kleingeld am Bahnsteig griffbereit zu haben.
Ansonsten an einem anderen Schalter ein Ticket lösen, und eben in Kauf nehmen den Zug zu verpassen.

Du wirst also zahlen müssen.

Das ist völlig richtig so. Nach dem Allgemeinen Beförderungsbedingungen bist du verpflichtet dir vor Fahrantritt einen gültigen Fahrschein zu kaufen. Im Zug ist grundsätzlich (außer bei der Regiobahn zwischen Mettmann und Kaarst) kein Fahrscheinkauf möglich. Auch bist du verpflichtet möglichst passend zu zahlen. Die Automaten haben nur begrenztes Wechselgeld und wechseln daher nur sehr begrenzt. Bei kleineren Summen nur bis max 10.--€.

Wenn du mit einem Kumpel nur in die Stadt fahren wolltest, dann musstest ihr sicherlich nicht über 10 Euro bezahlen, und die Automaten der DB zahlen keine Scheine aus, sondern nur Münzen und wenn ihr 10 Euro bezahlen müsstest du mit einem fuffi bezahlst, dann gibt er dir 40 € in Münzen wieder, sicherlich nicht und das wird einfach vorrausgesetzt das man sowas weiß, in dem Fall hat der Kontroller völlig recht und darf 40 € von euch abknüpfen wegen "Schwarzfahren"

Greets

So ist es , das schwarzfahren musst du bezahlen , wen du weisst das du mit den zug fährst , kannst du vorher Geld wechseln , sobald du ohne Fahrschein dich in den Zug setzt ist das schwarzfahren. Wen du dich ins Auto setzt weil du kein Führerschein hast , ist das auch fahren ohne Führerschein und das ist strafbar.

Weil das Ausreden sind, die für den Kontrolleur alltäglich sind, und weil das Leben kein Ponyhof ist. Aber du kannst dich an das betreffende Bahnunternehmen wenden, das lässt sich sicherlich feststellen, und dann kannst du auf Kulanz hoffen.