Schwanger in der Ausbildung AG stimmt einer Unterbrechnung nicht zu?

8 Antworten

lass dich nicht auf dubiose aufhebungsverträge wegen einer schwangerschaft ein. wenn die mutter durch die schutzzeiten vor und nach der entbindung ihre ausbildung nicht zu ende bringt, weil sie eben weder im betrieb oder in der schule war, wird die ausbildung (so wie in vielen anderen fällen , z.b. unfälle oder langzeiterkrankungen) um ein jahr verlängert.

gibt man aber freiwillig den arbeits- oder ausbildungsplatz auf, verzichtet man auf sehr viele leistungen. und schwangere genießen eben kündigungsschutz. der ausbilder hat vermutlich nur keine lust, diese "erschwernisse" in der ausbildung abzuwickeln.

1. Sie soll nichts unterschrieben und sich am besten morgen krank melden und ab zum Arzt und diesem davon berichten. Dann hat sie zumindest erstmal das Wochenende noch Zeit.

Aber sie ist schwanger und hat somit Kündigungsschutz. Der AG sagt ihr, sie soll Kündigung oder Aufhebungsvertrag unterschreiben, damit er fein raus ist. Aber das soll sie auf gar keinen Fall tun!!! Und die ist in der Ausbildung, sie soll morgen die HWK oder IHK anrufen und denen davon erzählen.

Sie soll bloß nicht kündigen, in der Schwangerschaft ist man unkündbar. Das weiß der Chef auch, deshalb macht er den Vorschlag, um Geld zu sparen, da Schwangere öfters ausfallen können und er trotzdem den Lohn bezahlen muß. Wenn sie kündigt, dann bekäme sie eine 3 monatige Sperre beim Arbeitslosengeld.

also da ich genau in dieser situation bin, weiss ich alles genau. der arbeitgeber darf der auszubildenden NICHT kuendigen. und sie kann wenn sie WILL, die aubildung weiter machen. wenn sie der meinung ist, dass sie in der schwangerschaft nicht arbeiten kann weil das ihrer gesundheit und der ihres babys schadet, dann kann sie vom arzt ein beschaeftigungsverbot erbitten. dieses gibt sie beim arbeitgeber und der ausbildungstelle ab und sie erhaelt ihren gehalt weiter bis der mutterschutz anfaengt. wenn das baby da ist kann sie elternzeit beantragen. bis zu 3 jahren z.b. und erst nach drei iahren die ausbildung fortsetzen. der arbeitgeber darf ihr in dieser zeit NICHT kuendigen. die aussage des arbeitgebers in deiner frage zeigt nur dass er sie loswerden will. ich hoffe ich konnte dir helfen :)

Das wichtigste als erstes:

NICHTS unterschreiben! Es wird gerne mal irgendwas erzählt was das für Unterlagen sind. Und im Endeffekt ist es dann ein Aufhebungsvertrag.

2. eine Bestätigung o. Ä. vom Frauenarzt besorgen und in der Personalabteilung abgeben. Spätestens ab dem Zeitpunkt gilt der Kündigungsschutz. Ab dem Zeitpunkt kann die werdende Mütter so gut wie nicht mehr gekündigt werden.

3. wenn durch die Schwangerschaft nicht an einer Prüfung teilgenommen werden kann oder die Abschlussprüfung nicht bestanden wird MUSS die Ausbildung auf Antrag des Auszubildenden um ein halbes Jahr verlängert werden.