Finanzielle Unterstützung nach Ausbildung + Schwangerschaft?
Hallo ihr lieben. Ich hab mich jetzt schon durch so einige Foren gelesen aber leider nix passendes gefunden :( Und Zwar ist es so : ich bin zur Zeit in einer Ausbildung als Friseurin im 3. Lehrjahr u werde dieses Jahr im August fertig. Außerdem bin ich in der 13. Woche schwanger u der Geburtstermin ist im Oktober. Meine Chefin wollte mich eigentlich nach der Ausbildung übernehmen aber da ich jetzt schwanger bin, erst mal nicht. Ich möchte 1 Jahr erziehungurlaub(?) nehmen u meine chefin würde mich nach diesem Jahr wieder einstellen. Jetzt hab ich mich ein bisschen belesen was ich so beantragen könnte, aber wie soll ich denn von dem Geld leben?Ich habe jetzt im 3. Lehrjahr 325 euro im Monat. Theoretisch würde mir also schon einiges Zustehen, denke ich zumindest. Hinzu kommt aber noch das ich mit meinem Freund jetzt in eine Wohnung ziehe, die knapp 500 euro warm kostet, wir teilen uns in der Miete, was also 250 euro für jeden wären. Solange wie ich noch in der Lehre bin bekomme ich von meinen Eltern das Kindergeld für mich noch dazu was dann 325 plus 184 euro sind im groben komm ich damit um die Runden, NOCH! Aber welche finanziellen unterstützungen kann ich beantragen? Mein Freund verdient ca 1000 euro das macht oft ein Strich durch die Rechnung aber es ist ja nun mal sein geld! Achso u wir leben in Sachsen, die Wohnung hat 75 Qaudratmeter ..
Vielen dank schon mal
Lg
7 Antworten
Vielen Dank erst mal für so viele Antworten. Also ich bin 19 und werde im November 20. Mit dem Wohngeld das hab ich mir auch schon mal alles durchgerechnet und laut diesem Wohngeldrechner würde ich Wohngeld bekommen, aber da war nie die Frage nach dem Gehalt des Partners, deswegen denke ich wird das wohl nix werden. Ich kanns ja mal versuchen. Ansonsten ist es eben wie gesagt so, das mein Freund warscheinlich zu viel verdient , aber ich meine wir sind ja nicht verheiratet, wie kann man dann nachweisen das es eine "Liebesbeziehung" ist? wenn wir "nur so" zusammen wohnen würde wäre das doch bestimmt was anderes oder? aber das wird ja nicht gehen... Aber wiederrum ist es doch irgendwie doof das geld des partnes mit einzubeziehen ich meine na klar wenn wir zusammen wohnen ja aber deswegen ist es ja trotzdem SEIN geld und er kann ja iwo nicht für mich mitarbeiten... also keine ahnung ich find diese rechnerei einfach bekloppt aber naja kann man ja nix dran ändern... so is es nun mal ...
Danke für die Antworten :)
Ja das ist ja richtig. Aber mal abgesehn von den Kosten fürs Kind, möchte ich mein Leben eigentlich unabhänging von ihm bezahlen könne, am liebsten ja ganz unabhänging... aber das is ja nicht möglich
Das ist schon möglich nur eben jetzt nicht.Du kannst ja wieder arbeiten gehn wenn das kleine aus dem gröbsten raus ist......mit 2 kannst du es dann auch in den Kiga schicken.
also entschuldigung mal aber was ist das denn´? ihr wohnt zusammen,bekommt ein kind zusammen aber ER soll aus aller verantwortung raus sein? kopfschüttel
das ist nicht dein Ernst, oder? Wenn die Frau ein Kind bekommt und zu Hause bleiben muss, sollte der Mann das schon mittragen! Du gehst ja wieder arbeiten, wenn#s wieder geht, aber ihn aus der Verantwortung nehmen zu wollen, aber uns mit reinzuziehen (denn unser Geld willst du bantragen) ist jawohl ne Frechheit! Ihr seit bald eine kleine Familie, da gibts kein meins, deins mehr, da gibts nurnoch euer und davon müsst ihr alle drei leben! Wenn das für euch 3 zu wenig ist und du noch was beantragen musst und kannst, ok, aber nicht auf unsere Kosten und dein Freund spart sich von "seinem Geld" n Porsche zusammen!!!
Hallo?? habt ihrs ne gelesen?
Es geht NICHT um die Kosten für das Kind sonder um MICH... So und es tut mir ja leid... das es EUER geld ist und das mir von meinen 325 euro noch nichts dafür weggenommen wurde, sorry! Ich hab noch NIE auf irgendeine weiße geld vom Staat bekommen oder beantragt ich hab von den paar Kröten die ich hab immer alles selber finanziert , die fahrschule ,das auto alles... und jetzt... wenn ich fast nichts habe darf ich mir nicht auch mal was holen, was andere Jahrelang machen??? Es is ja schön wenn leute so viel verdienen das sie das nicht nötig haben ... und ihren Porsche fahren können^^...
HAha das ich nicht lache .... so ein Quatsch eh..
Du kannst dir ja gern ma anschauen was so der "mindestgehalt" für 3 Personen wäre und dann sage mir mal ob wir damit reichen *haahaa* und dann solln ma aufn Porsche sparen... naja das ham ja schließlich Hartz 4 empfänger schon hingekriegt, also warum denn nicht?? :D
erstmal wäre es wichtig zu wissen, wie alt du bist, denn unter 25 hast du keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen, weil deine Eltern für dich unterhaltspflichtig sind!
Ich finde es auch unklug jetzt ausziehen zu wollen, wenn die finazielle lage nicht geklärt ist!
Du solltest mal zum Sozialamt gehen, denn evtl. ändert sich dein Anspruch, weil du Mutter wirst! Du solltest mal fragen, ob du Anspruch auf Hartz 4 und Wohngeld hast, die sollte aber bewusst sein, dass natürlich das Gehalt deines Freundes mit berechnet wird, wenn ihr zusammenzieht, denn ihr lebt dann in einem eheähnlichen Verhältnis!
Geh am besten zum Amt und lasse dich beraten, was du machen kannst und was sie dir raten würden!!
"unter 25 hast du keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen, weil deine Eltern für dich unterhaltspflichtig sind!" Nicht unbedingt. Es ist nicht gesagt, dass UH- Anspruch besteht.. u. (falls ja) dass der UH den Bedarf in Gänze decken würde. "Du solltest mal fragen, ob du Anspruch auf Hartz 4 und Wohngeld hast". Wenn ALG2- Anspruch besteht, gibt es kein Wohngeld.. das Eine schließt das Andere aus. "..wenn ihr zusammenzieht, denn ihr lebt dann in einem eheähnlichen Verhältnis!" Eine Verantwortungs- u. Einstehensbedarfsgemeinschaft ("eheähnliches Verhältnis" gibt es im SGB II nicht) liegt nicht automatisch vor, nur weil Mann und Frau als Paar zusammenziehen. Das hängt vielmehr davon ab, ob sie finanziell füreinander einstehen und (über die geteilten Wohnkosten u. Grundnahrungsmittel hinaus) gemeinsam wirtschaften .Erst wenn das gemeinsame Kind da ist, sind sie zusammenlebend auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft ;)
arbeitslosengeld 1 wirst du nur bis zum beginn des mutterschutzes bekommen, dannach stehst du dem arbeitsmarkt ja erstmal nicht mehr zur verfügung. das sind 60% vom letzten jahr netto durchschnitt. dann bekommst du kindergeld für dein kind + dem mindestsatz an elterngeld (300€). mehr jedoch nicht. das wären ja dann mit freund zusammen 1484€. versucht auf jeden fall eine billigere wohnung zu finden. mit abschluss deiner ausbildung sind deine eltern nicht mehr für dich zuständig (auch wenn andere das hier anders behaupten). für die erstausstattung fürs kind kannst du dich bei der caritas erkundigen, möbel (also bettchen, kinderwagen) könntet ihr günstig im sozialkaufhaus erwerben. ihr könntet auch versuchen einen alg2 antrag zu stellen (aufstocker) ob da jedoch noch ein anspruch besteht kann man pauschal nicht sagen. ansonsten würde auch wohngeld gehen, such mal bei googel nach einem wohngeldrechner. nach der elternzeit hättest du evtl. anspruch auf finanzielle unterstützung vom jugendamt für die kosten von kiga oder tagesmutter.
habe grad mal anhand deiner fragestellung pauschal alles in den wohngeldrechner eingegeben (solltest du aber mal selber machen weil du eure situation ja besser kennst als ich) da kamen leider nur 10€ anspruch raus
Wohnst du derzeit noch bei den Eltern ? Bei ALG2 darf bei Schwangeren unter 25 im elterlichen Haushalt für die Dauer der Schwangerschaft (und solange du dein eigenes Kind unter 6 betreust) das Einkommen deiner Eltern nicht mehr auf deinen Bedarf angerechnet werden.
Solange dein Freund und du zusammenlebend keine der Voraussetzungen des § 7 SGB II erfüllt (also wenn Ihr noch kein gemeinsames Kind habt, wenn Ihr außer bei den Wohnungskosten u. Grundnahrungsmitteln getrennte Kasse macht, finanz./ wirtschaftlich nicht füreinander einsteht, getrennte Konten habt und nicht über das Einkommen u. Vermögen des Anderen verfügen könnt), solange bildet Ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft nach SGB II. In dem Fall könntest du für dich selber einen Antrag auf ALG2 stellen.. sofern dein Einkommen plus dein Wohngeldanspruch deinen Bedarf nicht decken. Dein Freund hätte mit deinem ALG2- Bezug nichts zu tun, müsste zunächst mal auch keine Auskünfte erteilen und nur seine Hälfte Eurer Wohnkosten übernehmen. Dir selbst stünden für deine Hälfte max. die örtlich angemessenen Unterkunftskosten für 1 Person zu.
Da aber eh ein gemeinsames Kind unterwegs ist, wäre es wohl eine rechnerische Frage, ob Ihr Euch (falls ALG2 beantragt wird) nicht bereits von Anfang an , schon vor der Geburt, als Bedarfsgemeinschaft registrieren lasst - da dein Freund bereits vor der Geburt für deinen Unterhalt und auch für die Kosten in Verbindung mit Schwangerschaft u. Geburt herangezogen würde (die Ihr als Bedarfsgemeinschaft aber ggf. beantragen könnet) : <a href="http://hartz.info/index.php?topic=4908.0" target="_blank">http://hartz.info/index.php?topic=4908.0</a>
Sobald Ihr zusammenlebend ein gemeinsames Kind habt, bildet Ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft, und auch das Vermögen und Einkommen deines Freundes abzgl. Freibeträgen wird dann bei Euren drei Bedarfen berücksichtigt. Ihr bildet dann eine 3er- Bedarfsgemeinschaft (mit 2x 328 € Partner-Regelsatzanspruch, Kind 215 € Regelsatz, angemessene Unterkunftskosten für 3 Personen), und dein Partner muss dich und das Kind mit seinem Einkommen mitversorgen.
Falls Euer anrechenbares Einkommen plus Kinderzuschlag plus Wohngeldanspruch Euren Bedarf deckt, erhaltet Ihr kein ALG2. (Ggf. müsste auch noch die Frage Eurer Krankenversicherung geklärt werden).
Falls Ihr nicht zusammenzieht: Dein Freund ist dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig - und grundsätzlich auch dir gegenüber (Betreuungsunterhalt, § 1615 l, BGB); beides vorrangig vor ALG2 und geltend zu machen.
Deine Rechnung ist leider falsch...Da du im August die Ausbildung beendest und im Oktober erst dein Kind bekommst wird dein jetziger Lohn nicht berücksichtigt.....(hab das selbe durch).
Du bekommst für dein Kind ab Oktober Kindergeld 184€.Du bekommst Elterngeld....aller Wahrscheinlichlichkeit nach nur den Mindestsatz von 300€.Du kannst dir bei Diakonie/Caritas Geld für die Erstausstattung beantragen...das sind bis zu 700€.
Ihr solltet euch das mit der eigenen Wohnung nochmal gut überlegen!Mit einer Wohnung kommen einige Kosten auf euch zu!Da ist mehr als nur Miete zu zahlen.Vorallem so eine große Wohnung!Für die Wohnung bekommt ihr kein Geld vom Amt da dein Freund dort mit wohnt und er genug verdient.
Wenn du unter 25 bist bekommst du nicht viel vom Amt wenn überhaupt.Deine Eltern sind Unterhaltspflichtig.Das heißt sie müssen dir Geld abdrücken.
Geht am besten mal zur Diakonie oder zu Caritas...dort kann man euch beraten.
Die wissen besser in welchen Fällen das Amt eine Ausnahme macht und wie ihr es am besten regeln könnt......aber von so einer großen Wohnung rate ich euch ab.Es ist allgemein ungünstig wenn man nicht verheiratet ist und der Partner genug Geld verdient zusammen zuziehen...dann stehen die Chancen beim Amt bei nahezu Null.
in dem moment wo die ausbildung beendet ist sind ihre eltern nicht mehr für sie zuständig, die sind nur bis zum abschluss der ersten ausbildung im zugzwang
Komisch,komisch...ich hab das ganze selbst durch und weiss es wohl besser als du!
Meine Eltern sollten auch für mich aufkommen als ich die Ausbildung beendet hatte!Zum Glück konnte mein Mann(damals noch Freund)eine bessere Stelle beim Bund bekommen um uns mit zu finanzieren!
da ich selber in entsprechender institution arbeite und jeden tag mit solchen fällen zu tun habe: sobald jemand 25 ist ODER die ausbildung abgeschlossen hat verweisen wir ihn nicht mehr an den haushalt der eltern. die unterhaltszahlungen sind ab diesem moment ebenfalls erledigt (also ab abschluss der ausbildung - beim unterhalt gibt es die 25 grenze nicht)
Jaja,wenn du das meinst.Dnn erklär mir bitte mal warum das bei mir dann anders war!
das kann ich dir nicht sagen da ich deine genauen lebensumstände nicht kenne, nicht weiß in welchem zusammenhang und von wem dir damals die auskunft gegeben wurde... ich kann hier nur von den allgemeinen rechtsvorschriften sprechen und die sind eindeutig, was für dich auch mit einer kurzen googel suche durchaus unabhängig von meiner aussage rauszufinden wäre
Ich bin damals direkt nach abgeschlossener Ausbildung und noch vor der Geburt meiner Tochter aufs Arbeitsamt gegangen und habe mich nach Hilfe erkundigt.Wir hatten eine eigene 50qm Wohnung welche wir aber dadurch das mein Lohn weg gefallen war nicht mehr wirklich zahlen konnten.Wir waren nicht verheiratet und mein Mann hat nur knapp 1000€ verdient.Wir wollten irgendwie finanzielle Hilfe aber mir wurde von einer SEHR unfreundlichen Dame,mit welcher ich ein Beratungsgespräch hatte,gesagt das mir kein Geld zustünde.Ich könnte ja zu meinen Eltern ziehen.Zu diesem Zeitpunkt war ich grade 20 geworden!
Da sich das Amt weigerte mir irgendwie zu helfen wollten wir die Wohnung kündigen aber zum Glück bekam mein Mann die Möglichkeit sich beim Bund aufs Schiff versetzen zu lassen.Somit war die Lage gerettet.
Ich habe bisher nur schlechte Erfahrungen mit den Leuten dort gemacht!
warst du damals bei der alg1 oder alg2 stelle?
Nichts von beidem.Ich bin einfach an die Anmeldung gegangen und habe gesagt das ich mich arbeitslos melden möchte und mich nach Unterstützung erkundigen möchte.Dann wurde mir ein Termin gegeben wann ich zu einem Beratungsgespräch kommen sollte.Und bei diesem Gespräch wurde mir das dann so gesagt.
dann war es alg 1, die beiden sind strikt voneinander getrennt du MUSST also bei einem von beiden gewesen sein, es gibt keine stelle die dazwischen steht oder übergreifend arbeitet
"Ich könnte ja zu meinen Eltern ziehen.Zu diesem Zeitpunkt war ich grade 20 geworden!" Ist zwar jetzt eh vorbei u. gegessen, aber das war unzulässig. Du hast bereits außerhalb des Elternhauses gelebt (insofern galt das Auszugsverbot aus dem elterl. Haushalt für unter 25 Jährige nicht) , anscheinend lebtest du bereits in Einstehensbedarfsgemeinschaft mit deinem Freund oder warst sogar bereits verheiratet - und damit lag bereits eine eigene Bedarfsgemeinschaft vor. (Ward Ihr nicht verheiratet und habt ohne gegenseitiges finanz. Einstehen zusammengelebt, hätte die BG automatisch mit Geburt des gemeinsamen Kindes bestanden.) Davon ab endete die elterliche Sorge deiner Eltern, als du 18 warst.. sie hätten dich also selbst als unverheiratete unschwangere Single nicht wieder bei sich aufnehmen müssen. - Genau das ist der Grund, warum man seine Anträge immer nachweislich schriftlich stellen u. auf einen schriftl. Bescheid bestehen sollte. Hier hat man euch abgewimmelt und um mögl. Ansprüche gebracht.
"Du kannst dir bei Diakonie/Caritas Geld für die Erstausstattung beantragen...das sind bis zu 700€."
wie bekommt man das Geld? da muss man doch sicher was vorweisen oder? und die 300€ bekommt man auf jedenfall oder?
für wie lange denn
Es ist aber doch auch SEIN Kind..also finde ich sollte er schon auch dafür zahlen.Du musst es ja schließlich zur Welt bringen und dich drum kümmern also soll er auch was dazu bei tragen.