Schwager verstorben... Vollmacht?

3 Antworten

Zunächst bist du nicht einmal verwandt mit deinem Schwager, insofern hast du - ohne Erbschein - ohnehin rein gar keine Handhabe. Wenn überhaupt wäre dein Mann als Bruder des Verstorbenen vertretungsberechtigt, aber auch nur dann, wenn er

a) geerbt hätte, oder

b) eine Vollmacht vorliegen würde.

Nachdem aus den eingestellten Kommentaren zu entnehmen ist, dass weder das Eine noch das Andere der Fall zu sein scheint (scheinbar kein Testament), erbt in Ermangelung von Erben erster Ordnung ausschließlich die Mutter (hier also deine Schwiegermutter) des Verstorbenen (siehe § 1925 Absatz 2 BGB). Und nur die ist mit Erbschein handlungsbevollmächtigt. Die Mutter kann natürlich eine Vollmacht für deinen Ehemann ausstellen (was sie in Anbetracht des Alters ohnehin tun sollte). Ansonsten bliebe nur der Weg der gerichtlichen Nachlassverwaltung, der aber gebühren- und kostenpflichtig ist.

Wenn dir dein verstorbener Schwager eine Generalvollmacht ausgestellt hat, die auch nach seinem Tote gültig ist - und diese bei der Notarkammer gemeldet ist, dann darfst du natürlich die erforderlichen Sachen erledigen.

Da brauchst Du keine Vollmacht. Du brauchst Sterbeurkunden (Kopien), die Du überall dahin schicken musst, wo die Notwendigkeit besteht.

Ein Konto auflösen geht allerdings nur mit Erbschein. Den muss man beim Amtsgericht beantragen

Apolon  04.04.2018, 13:07

Was nutzt ihr eine Sterbekurkunde weg zu schicken, wenn sie z.B. Rechnungen zahlen müsste.

Da würde nur eine Generealvollmacht und Kontovollmacht helfen, die über den Tod hinausgeht!

FordPrefect  04.04.2018, 13:22

Die Schwägerin ist mit dem Verstorbenen nicht mal verwandt, hat also gar keine Befugnis. Und was die Sterbeurkunde hier nutzen soll, ist ebenfalls unklar. Sie kann natürlich entsprechende Schreiben aufsetzen, aber sie müssen von der Mutter unterschrieben bzw. in ihrem Namen versandt werden.