Muss das Geld von der Bank ausgezahlt werden?

6 Antworten

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schwierig zu sagen. ABER. es gibt sehr sehr viele tausende fonds.. und jeder ist verschieden. und es gibt auch fonds mit sperrfristen, d.h. an die kommt man erst nach einer frist von z.b. 3 oder 5 oder 10 Jahren ran. (vergleichbar mit einem festgeld). Da bringt es auch leider nicht wenn man an das geld muss oder der anleger verstorben ist.

aber wie gesagt kann auch einfach an der bank liegen, aber glaube einfach mal das es ein geschlossener immobilienfonds ist an den man nicht so schnell ran kommt...

grüße

barbii3x3 
Fragesteller
 14.05.2012, 13:53

er glaubt, das es ein immobilienfond ist, das kuriose ist, das keiner bis zu seinem tod von dem fond wusste, geschweige denn, das wir überhaupt daten dazu gefunden haben, durch die bank haben wir das dann erfahren & die infos dazu bekommen...

läuft das dann einfach nach seinem tod weiter? ..... muss man da dann was zahlen für oder umschreiben oder sowas ? .... nicht das die da dann 2017 kommen & sagen nööö , der ist 2012 verstorben, Sie haben keinen anspruch mehr oder so ...

LiNels80  14.05.2012, 14:00
@barbii3x3

schwieriges thema immer noch ;).

also normalerweise besteht die möglichkeit das ganze auf die erben als zb "erbengemeinschaft" umschreiben zu lassen. aber das macht jede bank anders. und ich würde auch nochmal fragen ob ihr das jetzt kündigen müsst oder ob das geld einfach 2017 auf ein von euch angegeben auszahlungskonnte fließt. (schriftlich geben lassen)

und ja läuft normalerweise einfach weiter.

barbii3x3 
Fragesteller
 14.05.2012, 14:07
@LiNels80

also gekündigt haben wir es . haben 6 briefe bekommen, in denen steht , das es zum 13.04.2017 gekündigt wird... reicht das aus ?

wozu es aber 6 briefe sind, wissen wir auch nicht . hmmm

LiNels80  14.05.2012, 14:09
@barbii3x3

gekündigt wird? oder gekündigt ist? und passiert dann damit? auszahlungskonto? etc.

ich glaube ihr lasst euch mal richtig von einem berater in der bank erklären. und wenn ihr denkt euer jetziger berater schafft das nicht fragt einfach nach einem der schon länger im geschäft ist, da ist euch keiner böse und das ist vollkommen legitim.

ich hoffe ich konnte ein wenig helfen ;)

barbii3x3 
Fragesteller
 15.05.2012, 13:28
@LiNels80

ist zum datum gekündigt :)

es geht auf das konto vom verstorbenen , auf das mein verlobter die vollmacht über den tod hinaus hat, irgendwie will der banktyp , das nur dorthin überweisen, das würde nicht anders gehn, aber das ist ja auch egal, es existiert ja noch, und bis dahin wirds auch weiterlaufen, ist mit der bank so geklärt :)

ja, auf jeden fall danke :)

Es gibt zahllose Fonds, gebundenen, auch offene Immobilienfonds, bei denen die Erbengemeinschaft sogar Geld zuschießen muß :-O.

Ohne den genauen Namen (am besten mit der WPK) kann hier niemand raten, was in eurem Fall gegeben ist :-)

G imager761

barbii3x3 
Fragesteller
 15.05.2012, 13:24

also zuschießen müssen wir nichts, 1 % geht von dem gesamtgeld wohl an die bank, 20% bekommen sie jetzt im juni/juli , und dann halbjährlich einen bestimmten betrag

vielen dank :)

Das zuständige Nachlaßgericht wird erst einmal nach allen Erben forschen, die da in Frage kommen. dann wird ein Erbschein ausgestellt, mit dem dann die Erben gemeinsam bei der Bank zur Regelng des Nachlasses vorsprechen können oder einen Anwalt damit beauftragen, die Gemeinschaft nach außen hin zu vertreten. Die Bank kann nicht handeln, solange auch nur geringste Zweifel an der Berechtigung eines einzelnen Antragstellers bestehen. - eine Kontovollmacht reicht in solchem Falle nicht mehr aus!

barbii3x3 
Fragesteller
 14.05.2012, 14:01

das ist schon alles erledigt, erbschein ist da, die erben haben alle eine zustimmung erteilt wegen dem fond

schelm1  14.05.2012, 15:20
@barbii3x3

Der wird dann bei Fälligkeit ausgezahlt!

barbii3x3 
Fragesteller
 15.05.2012, 13:24
@schelm1

danke :)

barbii3x3 
Fragesteller
 15.05.2012, 13:24
@schelm1

danke :)

Gehen Sie bzw. Ihr Verlobter doch einfach zu der Bank und lassen Sie sich das von dem zuständigen Mann/Frau erläutern. Hier in dieser Community wird Ihnen niemand verbindliche Auskünfte geben können, so lange man nicht weiss, um welchen Fond es sich handelt und wie dessen Rückzahlungs- und sonstigen Bedingungen aussehen. Wenn Ihr Verlobter eine Vollmacht des Opa hat, die über dessen Tod hinaus wirksam ist, wird und muss die Bank Ihnen die Auskünfte geben.

barbii3x3 
Fragesteller
 15.05.2012, 13:22

da war er jetzt :) ist jetzt geklärt , dankeschön