Schutzzone Zebrastreifen?

6 Antworten

Seit dem 1. Juni 1964 haben Fußgänger auf dem Zebrastreifen Vorrang und die Markierung gilt als Vorschriftzeichen (Zeichen 293).

Die Markierung dient gleichzeitig als Hinweis auf das Haltverbot auf dem Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor (§ 41 „Vorschriftzeichen“ Absatz (1) StVO i.V.m. Anlage 2 StVO).

Nur als Hinweis auf den Fußgängerüberweg dient das stehende Richtzeichen 350 StVO.

Wenn Person A 5 Meter vor dem Zebrastreifen die Straße überquert, muss dann Person B im Auto anhalten?

Absichtlich Umfahren wäre eine ganz blöde Idee.

Der Fahrer könnte ja vor Gericht sagen , er war ja nicht AUF dem Zebrastreifen.

Deswegen darf er trotzdem keine Fußgänger absichtlich umfahren auch wenn diese die Straße an nicht für Fußgänger gekennzeichneter Fläche überqueren.

Nein. Es seidenn er hat bereits die Straße betreten, dann muss der Autofahrer anhalten. Wenn ein Fussgänger einen Zebrastreifen überqueren will, muss der Fahrer anhalten. Eine Ausnahme hierbei gilt für Kinder. Wenn Kinder eine Straße überqueren wollen,müssen Autofahrer stets stehenbleiben, egal ob Schutzweg oder nicht.


Anhalten muss er bei einer person auf dem Schutzstreifen. Sonst nicht-  natürlich darf er den Fußgänger trotzdem nicht einfach überbügeln.

Das weiß ich nicht. Aber bei Zebrastreifen zählt ja sowieso hohe Aufmerksamkeit und die Möglichkeit jeder Zeit zu können.