Schulden von fremder oma geerbt (am durchdrehen)?

18 Antworten

Zunächstmal haben sie 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Die Frist beginnt mit den Tag, andem sie vom Erbfall und den Gründen der Berufung ( in diesen Fall die Verwandschaft) erfahren haben. Wann sie von den Schulden erfahren haben ist hingegen nicht relevant. Natürlich ist es möglich, das sie erst durch einen Gläubiger vom Erbfall erfahren, dann beginnt die 6 Wochenfrist zu diesen Zeitpunkt.

Die Ausschlagung muß dabei gegenüber den Nachlassgericht erfolgen.

Ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich, gibt es noch die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz oder falls keine Masse vorhanden ist der Einrede der Dürftigkeit. Dadurch wird die Haftung auf den Nachlass begrenzt.

Und Du kanntest auch diese Großmutter nicht?

Und wann hast Du von deren Tod erfahren - - durch diesen ominösen Brief mit dem Du über diese Schulden informiert wurdestß?

Du kannst jederzeit das Erbe ausschlagen. Da in diesem Fall offensichtlich nichts zu vererben ist abgesehen von Schulden, solltest du es ausschlagen.
Du solltest dich um die Testamentseröffnung kümmern. Kann ja durchaus sein, dass es Erbe gibt, beispielsweise eine Immobilie wofür es noch eine Restschuld von 19 k gibt, dann wäre es natürlich ratsam es anzunehmen.

FordPrefect  07.08.2018, 12:27
Du kannst jederzeit das Erbe ausschlagen

Stimmt, aber eben schuldbefreiend nur binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe des Todesfalls.

Kathyli88  07.08.2018, 14:10

Naja schon klar dass sie das jetzt zeitnah machen muss und nicht erst in 10 Jahren. Ich meinte eigentlich nur dass sie nicht in Panik verfallen braucht weil sie das ganz einfach abwenden kann.
Mal abgesehen davon (an die Fragestellerin jetzt) wegen popligen 19 k brauchst sowieso nicht in Panik verfallen, sowas ist nicht lebenszerstörend. Wenn du 1,5 Mio. Schulden erben würdest, das wäre dann nicht mehr so schön.

FordPrefect  07.08.2018, 16:09
@Kathyli88
Naja schon klar dass sie das jetzt zeitnah machen muss und nicht erst in 10 Jahren.

Nicht nur das, sondern aus den Feststellungen des OP ist zu schlussfolgern, dass die Frist bereits abgelaufen ist:

"ich habe heute post bekommen auch das ich es nicht ausgeschlagen habe"

Das passt auch zu der Feststellung der offenen Verbindlichkeiten. Wäre dies erst eine Benachrichtigung des Nachlassgerichts über den Erbfall gewesen, wäre davon keine Rede. Das Nachlassgericht ist nämlich in solchen Fällen nicht verpflichtet, die Nachfahren in gerader Linie schriftlich über den Erbfall zu informieren. Eine solche Benachrichtigung ergeht entweder bei einem Testament, ggfs. bei Erteilung eines Erbscheins oder wenn der Nachlass Immobilien enthält. Ist der Nachlass hingegen überschuldet, erfolgt gerade *keine* Benachrichtigung. Siehe dazu u.a.

https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/nachlassverfahren.pdf

Jeder gesetzliche Erbe tut also gut daran, in solchen Fällen rechtzeitig selbst tätig zu werden. Hier bleibt vermutlich nur der Weg der Nachlassinsolvenz. -> Anwalt.

Wenn du heute erst Kenntnis vom Tod der dir unbekannten Großmutter erhalten hast, dann ab zum Amtsgericht bei dir vor Ort, mit diesem Schreiben und sofort das Erbe ausschlagen, dann ist das Thema für dich erledigt.

Nur du musst schnell handeln- kostet um 40,-- Euro, also Geld mitnehmen.

Ich habe heute 19tsd€ Schulden von der Mutter meines leiblichen Vaters geerbt den ich nicht mal kenne.

Das ist erbrechtlich irrelevant.

Ich habe keinen brief bekommen der mir mitteilen könnte das ich das erbe bekomme / ausschlagen sollte

Auch das ist irrelevant. Erbe wird man kraft Gesetz (deswegen heißt es ja "gesetzliche Erbfolge"), man muss das also aktiv ausschlagen. Siehe § 1944 BGB:

Zitat:

"(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung. (...)"

Zitat Ende. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html

nun sitze ich da, ich bin noch 2 Jahre in der Schule und soll 19tsd€ abzahlen

Die Frage ist in der Tat, wann du vom Tod deiner Großmutter erfahren hast. Denn erst da beginnt die Frist der 6 Wochen zu laufen. Ich bezweifle doch stark, dass das Schreiben, in dem du nun von den Zahlungsrückständen etc. informiert wurdest, das erste Schreiben in dieser Nachlasssache war.

ich bin völlig am verzweifeln und erst 18 Jahre alt.

Mit 18 bist du voll geschäftsfähig, ergo auch voll schuldfähig i.S.d. Gesetzes. Kontaktiere einen Anwalt (Erbrecht), und wenn du dafür kein Geld hast, kannst du dir beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein holen (Eigenanteil € 10.--), mit dem die Kosten für eine Erstberatung abgedeckt sind.

Sofern die 6 Wochen ab Bekanntgabe des Ablebens noch nicht verstrichen sind, ist es auch noch nicht zu spät, um das Erbe auszuschlagen. das kann ebenfalls direkt am Nachlassgericht (üblicherweise deckungsgleich mit dem örtlichen Amtsgericht), allerdings WIMRE am Wohnort des Verstorbenen zur Niederschrift erfolgen (Kosten ca. € 40.--). Hilfsweise kann es auch durch einen Notar aufgenommen werden, aber der muss es dann dem zuständigen Nachlassgericht wieder erst zustellen lassen, was bei knappen Fristen nicht sonderlich hilfreich ist.