Schulbescheinigung bei Volljährigkeit

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein volljähriges Kind hat nur während seiner Erstausbildung Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Diesen Anspruch muss das Kind belegen. Tut es das nicht, verliert es seinen Anspruch.

Falls der Unterhalt nicht tituliert ist, würde ich unter Fristsetzung ankündigen, diesen solange nicht zu zahlen, bis der Unterhaltsanspruch nachgewiesen ist. Dazu gehört die Schulbescheinigung.

honeymoon78 
Fragesteller
 10.03.2013, 10:26

Danke für die Antwort. Er ist verpflichtet es nachzuweisen, das weiß ich. Leider hört aber bei ihm der Spaß auf, wenn es um Geld geht. Mein Mann hat Angst, dass er den Kontakt dann komplett abbricht (nun gut, was ja schon geschehen ist) und überhaupt nichts mehr mit ihm zu tun haben will. Es gibt keinen anderen Weg die Schulbescheinigung zu erhalten?

Eifelmensch  10.03.2013, 10:32
@honeymoon78

Rechtlich gesehen nein.
Das "Kind" ist ja volljährig und handelt damit eigenverantwortlich. Seine Daten, wie auch eine Schulbescheinigung, unterliegen den allgemeinen Gesetzen über den Datenschutz. Die Schule selbst muss einem Dritten eine solche Bescheinigung nicht ausstellen.

Wenn es hier aber darum geht sich eine Beziehung zu "erkaufen", sollte man darüber mal genauer nachdenken und die entsprechenden Schritte tun.

honeymoon78 
Fragesteller
 10.03.2013, 10:33
@Eifelmensch

Okay, vielen Dank :-)

Tja schwierig. Ich würde ihm klar machen das ihr diese Bescheinigung unbedingt braucht und das ja auch sein Unterhalt davon abhängt ob ihr mit dem Finanzamt anständig abrechnen könnt. Vieleicht zieht das andeuten einer erneuten Kürzung bei ihm. Aber ich sag jetzt mal was mein Bauchgefühl mir sagt. wenn er sich so gegen diese Bescheinigung sperrt ist der Grund doch naheliegend. Er kann sie vieleicht nicht erbringen weil er nicht mehr zur Schule geht. Leider hat man da bei volljährigen keine Handhabe sonst würde ich sagen geht selber zur Schule und erfragt dort die Bescheinigung aber ich glaube die werden euch abwimmeln.

honeymoon78 
Fragesteller
 10.03.2013, 09:45

Vielen Dank für die Antwort. Ja, der Verdacht kam mir auch schon vor längerer Zeit, dass er nicht mehr in die Schule geht. Würde er es doch machen, dann hätte er jetzt im Moment die Abiprüfungen. Aber es ist natürlich auch nicht schön, ihm das zu unterstellen und manchmal schäme ich mich auch dafür.

Allerdings glaub ich auch, dass es jetzt eine Trotzreaktion sein könnte. Ihm wurde immer eingeimpft, dass nur der Vater verpflichtet wäre zu zahlen und die Reaktion auf die Kürzung war schon... sagen wir mal grenzwertig.

Ristic  10.03.2013, 10:00
@honeymoon78

Wenn er schon so stark auf die Kürzung reagiert hat wird er nicht wollen das er noch mehr gekürzt oder gar nichts mehr bekommt. Er will Geld und ihr den Nachweis. Wenn er seine Pflicht nicht erfüllt dann werdet ihr mit eurer genauso verfahren. Ich glaube der junge Mann braucht knallharte Ansagen. Auch wenn es manchmal weh tut muss es dennoch sein. Die jungenLeute müssen lernen das man wenn man etwas möchte auch etwas dafür tuen muss.

Eifelmensch  10.03.2013, 10:28
@Ristic

Es gab prinzipiell ja keine Kürzung.
Der Gesamtunterhaltsanspruch steigt ja mit der Volljährigkeit.
Allerdings wird der bis dahin betreuende Elternteil ebenfalls barunterhaltspflichtig und das Kindergeld wird voll bedarfsdeckend angerechnet.
Dadurch sinkt in aller Regel die Unterhaltslast für den bis dahin allein barunterhaltspflichtigen Elternteil.

honeymoon78 
Fragesteller
 10.03.2013, 10:37
@Eifelmensch

Ja, eben. Ale er volljährig wurde hätte es neu berechnet werden müssen, seine Mutter geht seitdem auch wieder arbeiten. Das Jugendamt riet ihm weiter dazu einfach voll zu zahlen und keinen "Ärger" zu machen, ansonsten müsse er halt einen Anwalt nehmen. Wir haben keinerlei Auskünfte über Einnahmen etc. Da wir keine Auskunft bekommen schraubte mein Mann den Unterhalt runter, welchen er eben grob berechnete in der Hoffnung, dass eine Reaktion kommt. Also eben eine Neuberechnung oder ähnliches. Nicht ganz "zulässig", aber er wusste nicht, was er sonst machen soll. Als Antwort kam dann, er solle sich daran erinnern, dass er verpflichtet sei ihm den vollen Unterhalt zu überweisen wie bislang, auch wenn die Mutter sehr viel Geld verdienen würde o.O