Arbeitsunwillige Tochter über 18 Jahre verlangt ständig mehr Unterhalt?
meine Tochter über 18 Jahre verlangt immer wieder mehr Unterhalt. Sie pflegt einen hohen Lebensstandard. Realschulabschluss, danach Ausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing. Keine Lust, das wäre nicht ihr Ding, hat sich verweigert, Ausbildungsplatz wurde ihr gekündigt. Danach 2 Jahre Fachschule zur "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" erfolgreich bestanden. Jetzt will sie eine weiter Ausbildung als Erzieherin machen. Danach aber auf keinen Fall in diesem Beruf arbeiten! Es geht weiter mit studieren, diesmal zum Ziel als Meeresbiologin. Ja Papa, dann bekomme ich vorerst bis zum 28. Lebensjahr Unterhalt von dir. Mama unterstützt das alles mit Rechtsanwaltsdrohungen. Ferienjob? keine Lust. Mal dem Papa helfen, keine Zeit. Offiziell lebt sie bei der Mutter, diese wiederum bei ihren Eltern im Haus, (bin geschieden) ansonsten lebt die Tochter bei ihrem Freund. Er, 27 Jahre, hat auch keine Lust zum arbeiten, geht studieren BWL, aber nur halbherzig. Fährt einen BMW, bekommt von Muttern jeden Monat 1500€! geschenkt, hat eine vermietete Eigentumswohnung, kassiert die Miete, Tochter bekommt über 300€ BaföGg und weiters Geld von allen Seiten. Haben zusammen über die 2500 € im Monat freies Geld! zum leben. Davon kann ich nur träumen. Nein ich bin mit dem zufrieden was ich mir ehrlich erarbeite, habe zwar keinen Urlaub, kein Luxus aber ok. Bin 54 Jahre alt. Meine Frage: muß ich nach dieser Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialassistentin noch weiter Unterhalt bezahlen? Kein Titel vorhanden. Ich habe immer pünktlich bezahlt ( das über 11 Jahre schon). Oft kein Geld für mich übrig gehabt, mich nicht gewehrt und wollte nur meine Ruhe und Freiheit haben. Über Antworten freue ich mich sehr! DANKE
7 Antworten
Das ist so ziemlich die einfachste Antwort....:
Kein Titel vorhanden.
Du kannst jegliche Zahlungen sofort einstellen.
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Ab ihrem 18. Geburtstag hat die Tochter nur noch unter bestimmten Bedingungen einen Unterhaltsanspruch an die Eltern.
- Diesen müsste sie erst einmal selbst nachweisen.
Da ab der Volljährigkeit beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, könnte dein Unterhaltsanteil nur berechnet werden, wenn auch das Einkommen der Mutter bekannt ist - und auch das der Tochter selbst.....
- Die Berechnung müsste für dich nachvollziehbar sein (ggf. Einsicht in alle dazu verwendeten Unterlagen...), sonst bräuchtest du sie nicht akzeptieren.
Deinen Unterhaltsanteil müsste die Tochter erst titulieren lassen, bevor sie den Unterhalt tatsächlich von dir einfordern - in Form von "Einklagen"... - könnte.
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Da die Tochter inzwischen mehr als eine Ausbildung absolviert hat (mit mehr oder weniger Erfolg...) , dürfte ihr Unterhaltsanspruch an die Eltern inzwischen "verwirkt" sein.
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Nach § 1610 Absatz 2 BGB wird Unterhalt bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung geschuldet.
[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1610.html
Alles Gute !
Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Dies gilt vor allem während der
ersten Berufsausbildung. Bei einer zweiten Berufsausbildung sind die
Eltern in aller Regel nicht zu Unterhalt verpflichtet, wenn es sich um
eine gänzliche neue Ausbildung handelt. Die Ausbildung als Erzieherin ist dann schon die dritte Berufsaubildung. Leider ist es so, dass diese Ausbildung in einigen Bubdesländern als Vorausetzung zur Ausbildung als Erzieherin gefordert wird.
Das Studium auf deine Kosten kann sie sich auf jeden Fall abschminken.
Ich würde einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.
Was genau soll denn Arbeitsrecht mit diesem Fall zu tun haben?
Maximale nur noch die Erzieher Ausbildung dann biste raus. Aber Ohr Einkommen und Kindergeld wird angerechnet. Nur 90 Euro freibetrag. Wenn man eigenen Wohnsitz hat 735 Euro abzüglich Einkommen und Kindergeld. Zuhause Wohnend nach Düsseldorfer Tabelle. Bei 2400 netto bei dir wären man bei 590 ca. Unterhalt inkl. Kindergeld. Kennt ja keine genauen Zahlen. Nur Beispiele.
Ps. Ohne Titel würde ich den Unterhalt einstellen. Die Tochter muss zeigen das sie in einer Ausbildung ist. Die Erzieher ist Aufbau nach sozialassistenten . Zählt als eine Ausbildung. Macht Sie die nicht fertig. Muss Du garnicht mehr bezahlen. Max. Ein Abbruch und einfach neue Ausbildung.