Mein Bruder mit 17 Jahren rausgeworfen! Was tun?

7 Antworten

Stift und Papier mitnehmen, zum Jugendamt gehen und dir alle Namen und Zeiten aufschreiben, wann du mit wem geredet hast. Was glaubst du wie schnell die anders Singen, sonnst mit den Namen zum nächsten Anwalt und anzeige erstatten, wegen unterlassener Hilfeleistung auch gegen die Eltern, und unterhaltsanspruch geltend machen. Kindergeld steht den Eltern auch nicht mehr zu, Dafür sorgen, das die keins mehr bekommen. Man braucht sich nicht wundern das so viele Alte Menschen allein leben und sich keiner Kümmert, Wer Säät wird auch ernten.was er säät. Die Eltern brauchen sich im alter nicht denken, das einer der Kinder auch nur einen Handschlag für die tut.

Du kannst die Eltern deines Bruders dazu auffordern für deinen Bruder Unterhalt zu zahlen. Dazu sind sie verpflichtet, wenn dieser noch zur Schule geht oder eine 1. Ausbildung macht. Ansonsten kann ich dir unter diesen Umständen nur raten, zu einem Anwalt zu gehen und es durchsetzen zu lassen. Wenn eure Eltern nicht zahlen können, so müssen sie alles dafür tun, dass sie es können und sind verpflichtet arbeiten zu gehen. Wie gesagt, hol dir eine Auskunft beim Anwalt ein. Dir steht Beratungshilfe zu, das regelt der Anwalt dann schon, du musst nur ein Formular ausfüllen.

die alten können das junge nicht einfach so aus dem nest schubsen! naja, man kann moralisch sehr vieles dazu anmerken. doch wozu? den jungen sich selbst zu überlassen, um ein eigenes arbeitszimmer haben zu können :( OMG

das jugendamt muss dort einspringen - lasst euch nicht abwimmeln. er steht wirtschaftlich nicht auf eigenen beinen. die eltern müssen für ihn aufkommen bis es soweit ist. ansonsten ausbildungsbeihilifen oder lehrlingsentgelt .. das kindergeld steht deinem bruder jedoch zu, wenn er nicht mehr zu hause wohnt. auf die herausgabe des betrages kann er die eltern auch verklagen..

lg :)

Nochmal zum Jugendamt, eventuell mit nem Anwalt drohen. Deinen Bruder unbedingt mitnehmen! Das JA ist zuständig!

Viel Rat werde ich Dir auch nicht geben können. Aber geht auf jeden Fall zur Kindergeldkasse, denn in diesem Fall steht das Kindergeld Deinem Bruder zu bzw. Dir, wenn Du für ihn sorgst.

Kann Deine Schwester ihn nicht aufnehmen, wenn es bei Dir nicht so optimal geht?

Andernfalls sucht für ihn eine kleine Wohnung oder eine Wohngemeinschaft, beantragt Ausbildungsbeihilfe (wann kann er denn mit der Ausbildung beginnen?), geht zum Sozialamt.

Und verklagt die Eltern auf Unterhalt.

Vielleicht findest Du hier eine bessere Antwort: http://www.123recht.net/forumforum.asp?forumid=14

Also ich hab mein eigenes Kindergeld (ich wohne schon seit 1 1/2 Jahren allein) nur bekommen, weil meine Mutter es mir zugesprochen hat. Wenn seine Eltern ihm das nicht zusprechen bekommt er es auch nicht.

@RiverTear

Ja, aber wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnen kann, sind die auch nicht mehr Kindergeldberechtigt, sondern sogar unterhaltspflichtig.

@Simmi821

Ja, unterhaltspflichtig sind sie. Aber das Kindergeld steht einem nicht austomatisch zu. Das muss man erst beantragen und man braucht die Genehmigung der Eltern.

@RiverTear

Ich weiß, dass es schwierig ist, aber es gibt immer Ausnahmen. Auch beim Kindergeld. Deshalb ist ein Gang zur Kindergeldkasse eine Möglichkeit.