Kann ich verlangen, dass auch die Kindesmutter einen Unterhaltstitel erstellt?

3 Antworten

Zu diesem Thema benötige ich noch etwas Input, da ich den Sachverhalt so noch nicht nachvollziehen kann. Warum sollte es rechtens sein, wenn der Unterhalt des Vaters tituliert ist, der Unterhalt der Mutter jedoch nicht. So wäre dann ja die Situation ab der Volljährigkeit.

Die Kindsmutter kann gar nichts erstellen!

In erster Linie mussgeschaut werden ob die Jugendamtsurkunde über die Volljährigkeit hinaus Gültigkeit hat.

Wenn dem so wäre, dann muss entweder ein Titelverzicht erreicht werden (vom volljährigen Kind) oder ein Abänderungsverfahren angestrebt werden.

Also weise das Kind frühzeitig darauf hin, dass sich die Grundlagen für den Unterhalt ab 18 ändern und ab dem Zeitpunkt auch die Kindsmutter unterhaltsverpflichtet ist.

Bitte um die Herausgabe der Jugendamtsurkunde bzw. um einen Teilverzicht, wenn sich nach der Neuberechnung ein anderer Betrag für dich ergibt. Davon ist eh auszugehen, da der Bedarf des Kindes nun das volle Kindergeld beinhaltet. Das Kind soll sich also ebenfalls rechtzeitig mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und den genauen Betrag errechnen lassen. Dort kann die Jugendamtsurkunde entsprechend abgeändert werden.

Der Unterhalt geht ab 18 direkt auf das Konto des Kindes. Die Einkommensunterlagen der Kindsmutter müssen dir vorgelegt werden und umgekehrt hat sie auch das Recht deine Unterlagen einzusehen.

Das volljährige Kind hat nach der Rechtsprechung auch das Anrecht auf einen unbefristeten Titel über die Volljährigkeit hinaus. Allerdings eher unwahrscheinlich dass das Kind dies von der Mutter einfordert. Vor allem wenn es dort noch wohnt.

Aber das kann dir auch herzlich egal sein. Hauptsache es wird neu gerechnet und die Jugendamtsurkunde wird entsprechend angepasst!

Wenn du hier schon auf taube Ohren beim Kind stößt, dann solltest du einen Anwalt einschalten! Auf keinen Fall den Unterhalt einfach einstellen. Das hätte im schlechtesten Fall eine sofortige Pfändung zur Folge. Denn solange es den Titel gibt gilt er auch.

nutrimagic 
Fragesteller
 26.05.2021, 07:00

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort Kessie1,
die den ganzen Sachverhalt gut darstellt.

Was mich noch beschäftigt ist dieser Punkte. Der ist mir nicht egal, da ich ihn als ungerecht empfinde und genau darauf zielt meine Fragestellung ab.

Aber das kann dir auch herzlich egal sein. Hauptsache es wird neu gerechnet und die Jugendamtsurkunde wird entsprechend angepasst!

Mit der Volljährigkeit meines Kindes kommt es zu der Situation, dass der Unterhaltsanspruch nun gegen beide, also auch gegen die Kindesmutter besteht.
Der Vater soll aber in dieser Situation mit einem Titel dastehen.
Das ist in meinen Augen nicht richtig (gerecht).

Kessie1  26.05.2021, 10:54
@nutrimagic

Ob gerecht oder nicht spielt da leider keine Rolle. Und am Ende ist es auch wirklich egal. Denn der Titel bedarf lediglich der Abänderung. Wenn es das volljährige Kind nicht begreift, dann wird es verklagt. Auch wenn man als Eltern vielleicht erstmal auch die Gerichtskosten tragen muss, so kann man dennoch einen Titel gegen das Kind erwirken mit dem man sich die Kosten bei Zahlungsfähigkeit wieder holt.

Es ist mit Titel leider oft ein umständlicher Weg. Und ich wäre auch für eine Befristung bis zum 18.ten Lebensjahr. Der BGH und viele Gerichte sehen dies leider anders. Dem "armen" Kind soll ja nicht zugemutet werden mit Volljährigkeit gleich zu klagen. Also wird das Ganze uf den Unterhaltsverpflichteten abgeschoben der sich eh schon ewig mit dem Titel rumschlagen musste.

Ich würde an deiner Stelle erstmal das Kind auffordern den Titel zurück zu geben um dann vom Jugendamt den neuen Betrag errechnen zu lassen. Vielleicht klappt das ja in deinem Fall.

Auch hilft es manchmal das volljährige Kind auf die Gefahr hinzuweisen, dass es bei mutwilliger Klage auf den Kosten sitzen bleiben könnte. Das man in dem Fall oft noch eine Zivilklage gegen das Kind anstreben muss, muss man ja nicht unbedingt erwähnen ;-).

Und man sollte den Unterhalt der laut Jugendamtsurkunde fällig wird auch entsprechend weiterzahlen bis zur Entscheidung. Da zu viel gezahlter Unterhalt als verbraucht gilt, ist hier allerdings Vorsicht geboten! Es reicht auch keineswegs aus den Unterhalt "unter Vorbehalt" zu zahlen. Das hätte vor Gericht keinen Bestand.

Der folgende Wortlaut wäre anzuraten:

"Der Unterhalt wird als zins- und tilgungsfreies Darlehen unter der Bedingung angeboten, dass ich auf die Rückzahlung im Fall der Abweisung der Abänderungsklage verzichte oder auf die Rückforderung insoweit verzichte, als Unterhalt in einem Gerichtsverfahren zugesprochen wird."

Der Unterhaltsberechtigte muss dieses Angebot nach Treue und Glauben annehmen, vgl. BGH FamRZ 83, 574; 92, 1152.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-von-zu-viel-gezahltem-unterhalt_063682.html

Oft verstehen junge Erwachsene ohnehin nicht was man von ihnen will und sind (genau wie die Kindsmutter) überrascht, dass nun auch die Mutter zahlen soll. Gerade wenn der Kontakt zum Vater eher schlecht oder gar nicht vorhanden ist.

Umso wichtiger, dass man das Kind drängt sich vom Jugendamt die neue Summe ausrechnen zu lassen.

Aber Achtung: die rechnen sich manchmal auch seltsame Dinge zurecht! Also unbedingt von einem Fachmann prüfen lassen.

Der Titel ist zweifellos ärgerlich, weil er oft mit Arbeit und Nerven verbunden ist. Und er hängt über einen wie ein Damoklesschwert. Aber dem Kind ist es meist egal, da ein vorhandener Titel oft bedeutet, dass der Vater zahlungsunwillig war oder laut Mutti eh ein ganz mieser Typ. Und da Mutti ja die ganzen Jahre sich gekümmert hat, werden die wenigsten Kinder nun einen Titel gegen sie erwirken wollen. Zumal sie weiter ihren Ateil in Form von Kost und Logis anbieten kann.

Aber eins ist (fast) gewiss: irgendwann ist man durch mit dem Zahlen...

Und was bedeutet im Grunde der Titel: zahle deinen Beitrag pünktlich.

Das demnächst volljährige Kind würde ich durchaus schon 3 Monate vor dem 18.ten anschreiben und schon mal auf die neuen Gegebenheiten hinweisen...

Die Kindesmutter soll einen Titel erstellen?

Da bringst Du irgendwas durcheinander.

nutrimagic 
Fragesteller
 25.05.2021, 16:17

Das kann gut sein. Wie meinst Du das?

DogDiego  25.05.2021, 16:31
@nutrimagic

Das volljährige Kind kann jetzt selbst seine Interessen wahrnehmen. Bezüglich der Kindesmutter bist Du außen vor.

nutrimagic 
Fragesteller
 25.05.2021, 16:41
@DogDiego

Jedoch mit der Situation, dass der Titel in Bezug auf meine Person weiter besteht, obwohl beide Elternteile ab diesem Zeitpunkt unterhaltspflichtig sind.

Ist das gerecht?

claudialeitert  25.05.2021, 19:25
@nutrimagic

Du musst ab 18 eine abänderung des titels beantragen meist mit Anwalt. Aber nur wenn ab 18 sich auch was ändert. Zb. AUSBILDUNG und Geld wird verdient.

nutrimagic 
Fragesteller
 25.05.2021, 16:40

...