Barunterhalt trotz Volljährigkeit auf Konto der Mutter?

4 Antworten

Ist das "Kind" volljährig muss es seine Unterhaltsansprüche selbst geltend machen. Das bedeutet:

Die Mutter hat nun keinen Anspruch mehr auf Zahlungen des Vaters für das Kind. Ab Volljährigkeit entfällt die Sorgepflicht für das Kind, somit auch die Betreuung. Auch die Mutter ist nun "theoretisch" erstmal barunterhaltspflichtig.

Das Kind selbst muss seine Ansprüche nachweisen. Um zu berechnen, wie viel Unterhalt jeder Elternteil zu leisten hätte, sind beide Elternteile (und natürlich auch das Kind selbst) über ihre Einkommen auskunftspflichtig.

Wohnt das "Kind" weiterhin bei der Mutter, so kann diese ihren Baranteil auch in Form von "Kost- und Logis" für das Kind erbringen. Das Kindergeld wird nun in voller Höhe auf den Unterhalt angerechnet (ggf. muss es an das Kind weitergeleitet werden.)

Der Vater hat seinen Anteil auf das Konto zu überweisen, welches ihm vom Kind benannt wird, die Mutter hat diesbezüglich kein "Mitspracherecht".

Erst wenn das Kind seine Ansprüche geltend gemacht hat, muss überhaupt Unterhalt geleistet werden - und zwar ab dem Zeitpunkt der "Geltendmachung". Rückwirkend kann kein Unterhalt eingefordert werden (auch wenn ein Anspruch bestanden hätte...).

Du kannst gar nichts machen, außer endlich abzunabeln^^ Hättest du eher damit angefangen, wäre dies jetzt weder ein Problem noch eine Frage wert.

Wieso betonst du „Höchstbetrag“? Wonach sich die Höhe des Kindesunterhalts bemisst, ist dir doch sicher bekannt. Es handelt sich hier weder um eine Leistung des Kindes, noch um deine.

Schwachsinnig magst du das finden, es klingt allerdings ziemlich unzweideutig danach, als ob du bislang den Kindesunterhalt als dein persönliches Zusatzeinkommen betrachtet und behandelt hättest, anstatt dieses Geld dem Kind zukommen zu lassen.

Es ist und bleibt euer Kind, inzwischen ist sie/er aber voll geschäftsfähig. Unterhaltet euch vernünftig miteinander und zeige du, als gegenüber dem Kind älterer Gesprächspartner, entschieden mehr Vernunft. Das kann man durchaus von dir erwarten!

Ich habe das wohl falsch formuliert. Ich bin das Volljährige Kind und ich muss es meinen Eltern, bzw. Meiner Mutter klarmachen, dass mir das Geld zusteht und nicht ihr.. Vielen Dank schon Mal

@unwritten18

Dann mach bitte du dir selbst klar, dass du dich auf 90° Konfrontationskurs befindest und das Eis mit jedem Schritt dünner wird.

Wenn du mit deiner Mutter derzeit absolut nicht mehr klar kommst, zieh lieber aus. Mit dem Tabellen-Höchstbetrag kannst du dir mindestens ein WG-Zimmer leisten und manchmal hilft es schon, wenn man sich zumindest eine Zeitlang nicht mehr tagtäglich über den Weg läuft.

den barunterhalt für ein volljähriges kind mußt du auf das konto zahlen welches das kind dir nennt..........sagt das kind das geld soll auf das konto der mutter so mußt du das machen.........aber das mußt du dir unbedingt vom kind schriftlich geben lassen auf welches konto gezahlt werden soll , zu deiner eigenen absicherung.........

denn normalerweise müßte das geld ab volljährigkeit an das kind selbst gezahlt werden......zahlst du auf das konto der mutter könnte das kind jederzeit sagen es hat nichts bekommen und der unterhalt gilt als nicht gezahlt........

also wie gesagt...unbedingt schriftlich geben lassen wohin das geld gezahlt werden soll........

warum und wieso die mutter und das kind das so wollen sollte dir eigentlich egal sein ;) das ist nicht deine baustelle.....

Damit die Unterhaltszahlung schuldbefreiend wirkt, muss sie auf ein vom Unterhaltsberechtigten (Kind) bestimmtes Konto erfolgen.
Hierbei kann es sich selbstverständlich auch um das Konto der Mutter handeln.

Die Entscheidungsbefugnis hierrüber hat alleine das unterhaltsberechtigte volljährige Kind.