Schüler Bafög/Wohnheim?
Hallo! Ich mache ab dem 1. Oktober eine schulische Ausbildung zur MTRA (Medizinisch-technische Radiologie Assistenz) und die Bearbeiterin auf dem Bafög Amt hat mir geraten,den Antrag bereits Anfang/Mitte Juni zu stellen. :) Ich werde während der Ausbildung in einem Personalwohnheim wohnen (möbiliertes Zimmer,Gemeinschaftsraum,Gemeinschaftsküche), dieses kostet 150€ und Verpflegen muss ich mich selber. Nun zu meiner Frage, wie zählt das im Bafög? Zählt es als eigener Hausstand oder als Internat ? :) Und hätte ich damit Anspruch auf die Wohnpauschale?
Soweit ich weiss, muss ich keinen Grund angeben,warum ich alleine wohne bzw nicht mehr zuhause, da es eine Fachschule ist die zu einer qualifizierten Ausbildung führt. Die Schule befindet sich ca. 45-50km von meinem Wohnort entfernt und selbst mit der günstigsten Verkehrsanbindung benötige ich noch ca. 2 Stunden und 15min (Fußweg noch nicht eingerechnet).
Und ich hätte noch eine Frage. Formblatt 7 ist ja das Blatt wegen der Aktualisierung des Einkommens. Kann ich damit rechnen,dass da berücksichtigt wird,dass mein Papa inzwischen nur noch Krankengeld bezieht und meine Mama arbeitslos ist? Da meine größte Befürchtung ist,dass die das Einkommen von 2014 nehmen und ich nichts bekomme.
zumal mir meine Eltern die Zahlung meines Kindergeldes verweigern. :(
Danke schonmal für Antworten!
2 Antworten
Du gibst bei dem Antrag an das du nicht merken bei Eltern wohnst und bekommst dann Geld für Miete etc. Die allerhöchsten 260euro sein können. Mehr mußt du nicht angeben. Du bekommst dann ja nicht den Höchstsatz sondern halt nur so viel wie du brauchst. Das Kindergeld kannst du einfach selber beantragen Dan bekommst du es auf dein Konto und deine Eltern nichts mehr
achja und die berücksichtigen nicht automatisch was deine Eltern jetzt bekommen, da musst du einen Antrag auf Aktualisierung stellen
Soweit ich weiss,gibt es inzwischen nur noch diese Wohnpauschale,die auch fest ist egal wie hoch die Miete ist.
dieser Antrag auf Aktualisieriung ist doch Formblatt 7....oder nicht?
Wenn das da draufsteht^^ hab keinen Antrag hier :)
Hi,
Das gilt als eigener Hausstand. Ja, du hast Anrecht auf die Mietpauschale. Nein, du brauchst keine Begründung für den Auszug (braucht man nie bei einer schulischen Berufsausbildung).
Es ist auch völlig egal, wieviel Miete du zahlst. Jeder bekommt 224€ (ab September dann 250€). Auch wenn du weniger Miete zahlst, bekommst du die 224€ bzw. 250€. Wer billiger wohnt als die Pauschale wird nicht bestraft, sondern darf das Geld dann für was anderes ausgeben.
Du musst Formblatt 3 auch ausfüllen lassen von beiden Eltern. Das aktuelle Einkommen wird dann zu Grunde gelegt, wenn es im Gegensatz zum Einkommen vom vorletzten Kalenderjahr eine erhöhte Bafög-Zahlung von mehr als 10€ monatlich ausmacht. Und damit würde es bei dir anerkannt werden.
Kindergeld kannst du - wenn du willst - per Abzweigungsantrag direkt an dich überweisen lassen.
Achso ja das stimmt. ich bin davon ausgegangen, dass du 18 bist.
Diesen Abzweigungsantrag kann ich aber wohl erst mit 18 stellen... :(