schriftliche erklärung für jobcenter

3 Antworten

Ihr wohnt zusammen, habt also eine Bedarfsgemeinschaft. Das hättet ihr euch vorm zusammenziehen überlegen sollen.

beangato  05.11.2014, 20:53

Nein - das darf erst nach 1 Jahr Zusammenleben als BG eingeordnet werden.

Rambazamba4711  05.11.2014, 21:00
@beangato

Es sei denn Sie hat auf dem Antrag angegeben, dass Sie in einer BG wohnt. dann ist es Essig mit 1 Jahr Schonfrist..

beangato  05.11.2014, 21:09
@Rambazamba4711

Wird sie wohl nicht gemacht haben, da das Jobcenter sie erst jetzt quasi zur BG machen will wegen der Aufforderung.

canan2014 
Fragesteller
 05.11.2014, 21:11

Das kann formlos sein.

Schau mal da und passe es entsprechend an.

http://hartz.info/index.php?topic=9703.0

"Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt)"