ALG2 und Fernabitur?
Hallihallo,
Ich hätte da mal eine Frage zum Thema ALG2. Also ich habe vor 3 Monaten mit dem Fernabitur angefangen und arbeite nebenbei. Vorher Vollzeit (Sozialversicherungspflichtig) und Jz mittlerweile (da es Zuviel mit Vollzeit und Abitur geworden ist) auf Teilzeit (ebenfalls sozialversicherungspflichtig).
Das Abitur kostet mich 117€ im Monat und mein "probemonat" ist ja schon längst abgelaufen. Dh ich komme aus dem Vertrag nicht mehr raus. Ich wohne alleine und stemme daher Wohnung, Fixkosten, essen usw alleine. Meine Eltern haben beide nicht genug Geld für Unterhalt und ich bin 19 Jahre alt. Also rein theoretisch hätte ich noch ein Recht auf Unterhalt.
Nun meine Frage: nehmen wir rein theoretisch an, ich würde gekündigt werden. Würde ich dann einen höheren ALG2 Satz bekommen ? Ich meine, das Jobcenter kann ja nicht von mir verlangen, dass ich von diesem Grundsatz Lebensmittel etc und noch 117€ für das Abitur bezahle. Und im Grunde genommen ist es ja so, dass das Abitur eine Fortbildungsmassnahme ist. Oder wie seht ihr das ?
Danke für eure Antworten. :)
5 Antworten
Diese Kosten würden dir selbst im ALG - 2 Bezug nicht extra gezahlt,dass müsstest du aus deinem Regelsatz zahlen und außerdem musst du der Vermittlung in Arbeit Vollzeit zur Verfügung stehen !
Anders würde es sein wenn du das ganze im Leistungsbezug vorher mit deinem SB - besprochen hättest und der das ganze für Sinnvoll erachtet hätte,dann würde das ganze kostenlos übers Jobcenter laufen.
Du hast das ganze leider falsch angefangen. Ich lass jetzt mal meine Meinung über solche teuren Fernlehrgänge außen vor .....
Das Jobcenter finanziert nur Maßnahmen, die vorher mit ihm abgesprochen und genehmigt wurden. In diesem Fall ist die Gebühr deine Privatsache. Auch für den erhöhten Zeitbedarf wirst du beim JC kein Verständnis finden, weil deren Aufgabe ist, dich in einen auskömmlichen Job zu bringen.
Wenn dafür eine Bildungsmaßnahme sinnvoll erscheint - und das ist in deinem Fall der Fall - dann muss das eine beim JC angemeldete und genehmigte Maßnahme sein. Einen Schulabschluss kann man auch an der VHS abends oder ganztags oder in einer speziellen Maßnahme vorbereiten.
Die Nichtschülerprüfung läuft ja sowieso unabhängig vom Lehrgang. Du bezahlt nämlich im mom nicht fürs Abitur, sondern nur für eine (unverbindliche) Vorbereitung auf die staatliche Prüfung.
Der Staat bietet dir doch ohne weiteres an, auf dem zweiten Bildungsweg KOSTENLOS dein Abitur nachzuholen. Wenn du glaubst, das lieber für Geld machen zu wollen, ist das doch dein eigenes Problem. Wie kommst du darauf, dass jetzt der Staat für dich aufkommen soll?
Fakt ist, der Staat in Form des Jobcenters zahlt lieber viel mehr Geld für viel sinnlosere Maßnahmen.
Ich fürchte, dass der Lehrgang deine private Sache ist! Jedenfalls für die AfA.
BAFÖG- Ansprüche hast du nicht?
Die Frage wird wohl sein, ob die freiwillige Fortbildung überhaupt als Fortbildung anzusehen ist. Dafür muss die private Schule nämlich als Fortbildungsinstitut zugelassen sein.