ALG2 Bezug abmelden persönlich oder per Brief

2 Antworten

Die freuen sich, egal wie man sich abmeldet. Bei schriftlich oder per Telefon dürftest dann Post erhalten. Fragen warum werden sie sicher, nachweise wollen sie eigentlich immer. Eventuell Kontoauszüge um sicher zu stellen das sie nicht zuviel bezahlt haben. Im voraus abmelden geht sicher. Arbeitsaufnahme muss man melden, am besten gleich schriftlich vom Chef nachweisen wann der erste Lohn eingeht. Sonst wird das Geld eingestellt bis du es nachweisen kannst.

So etwas macht man immer schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein !

Natürlich werden da auch Nachweise verlangt,z.B. wenn du eine Beschäftigung aufnehmen möchtest,dann hast du das sowieso im Voraus schriftlich mitzuteilen,ein Anruf würde vorerst auch einmal ausreichen,aber dann würde ich mir Datum,Uhrzeit und Name des Ansprechpartners notieren.

Und mitten im Monat geht diese Abmeldung schon mal gar nicht,weil das ALG - 2 für den ganzen Monat gezahlt wird und wenn in diesem Monat eine Veränderung eintritt,dann wird diese auf die ganze Leistung angerechnet.

Also mal zwei Beispiele :

Du würdest weiterhin Leistungen haben wollen,würdest aber an einem 5.des Monats anfangen zu arbeiten,deinen ersten Lohn aber erst im Folgemonat bekommen,dann hättest du für diesen Monat der Beschäftigungsaufnahme noch vollen Leistungsanspruch,weil du noch voll bedürftig gewesen wärst.

Würdest du aber im selben Monat deinen ersten Lohn auf dein Konto bekommen,dann käme es auf die Höhe deines Brutto / Nettoeinkommens an und wie hoch deine Leistungen vom Jobcenter waren.

Denn auf dein Bruttoeinkommen kannst du Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen,diese würden theoretisch vom Brutto berechnet,vom Netto theoretisch abgezogen und würden dein anrechenbares Nettoeinkommen ergeben und dieses anrechenbare Einkommen müsstest du dann an das Jobcenter zurückzahlen.

Würdest du aber jetzt angenommen am 5 eines Monats heiraten und dein Mann würde in deine Wohnung ziehen,dann könntest du nicht sagen bis zum 4 stünde mir noch ALG - 2 zu und ab 5 nicht mehr,weil dann dein Mann mit seinem evtl. Einkommen euer beider Bedarf decken könnte.

Dann wird das Bruttoeinkommen deines Mannes genommen,davon seine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll ermittelt,theoretisch vom Netto abgezogen und das anrechenbare Einkommen mit eurem Bedarf nach dem SGB - ll verglichen.

Läge das anrechenbare Einkommen dann höher als euer Bedarf,dann müsstest du das komplette ALG - 2 was du für dich bekommen hast zurückzahlen.