Schreibgebühr bei Mietverträgen?

5 Antworten

Du hast drei Möglichkeiten:

Aufgrund dieser Gebühr von einer weiteren Bewerbung absehen.

oder falls Du zum Zug kommst, die Wohnung nehmen und die Gebühr bezahlen

oder falls Du zum Zug kommst, die Wohnung nehmen und Dich im Nachhinein gegen die Bezahlung wehren. Sie wird bestimmt nicht vom Verein verlangt. Jedenfalls nicht vom Mieter. Wenn dann vom Vermieter.

Eine Schreibgebühr für den Mietvertrag darf nicht verlangt werden.

Sofern es sich bei dem Erheber der Schreibgebühr nicht um einen Mietverwalter handelt, wäre die Forderung nnach der gebühr zulässig!

So hat der BGH mit Urteil vom 13. März 2003 - III ZR 299/02
entschieden, dass dem (gewöhnlichen) Verwalter nach §§ 20 ff WEG ein
Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis einer
Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume nicht nach § 2
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG versagt ist; da er nicht Verwalter von
Wohnräumen
im Sinne dieser Bestimmung ist.

Der Verwalter darf bestenfalls seinem Auftraggeber, dem Vermieter, eine Gebühr für die Ausfertigung des Mietvertrages in Rechnung stellen, nicht aber dem Mieter.

Ja, unter Umständen kann das sein. In deinem Link steht ja auch, dass es darauf ankommt, welche Aufgaben der Verwalter genau übernimmt.

Clonex36 
Fragesteller
 23.04.2017, 23:39

Deshalb die Frage. Lesen kann ich alleine...

MagicalMonday  23.04.2017, 23:46
@Clonex36

Sorry, dass ich versucht habe, dir zu helfen. Kommt nicht wieder vor.

Aber vielleicht kommt dir ja auch der Gedanke, dass hier niemand wissen kann, welche Art von Verwaltungsaufgaben dieser Verein in deinem Fall übernimmt.
Da du alleine lesen kannst, kannst du das vermutlich auch alleine herausfinden.

Clonex36 
Fragesteller
 23.04.2017, 23:56
@MagicalMonday

Ist vielleicht undankbar aber auf so eine "Hilfe" kann ich echt verzichten.

Und dazu dass es niemand wissen kann: Der Verein ist Deutschlandweit verbreitet und dann könnte es ja möglich sein dass jemand schon mit denen zu tun hatte oder vielleicht sogar Mitglied ist und deren Kompetenzen kennt. 

Aber deine Antwort war genauso sinnvoll wie auf eine Ja-Nein-Frage mit "Vielleicht" zu Antworten.

anitari  24.04.2017, 07:45

Welche Aufgaben der Verwalter zu welchen Konditionen für seinen Auftraggeber, den Eigentümer/Vermieter, übernimmt ist für den Mieter völlig irrelevant. Die Ausfertigung von Mietverträgen zählt zu den Verwaltungskosten und die muß der Vermieter tragen.

MagicalMonday  24.04.2017, 17:37
@anitari

Bereits in dem Link des Fragestellers steht, dass dem nicht in jedem Fall so ist.

Hat der Verein die Wohnung  angeboten?

Clonex36 
Fragesteller
 23.04.2017, 23:32

die Anzeige ist vom jetzigen Mieter geschaltet.

Auf der Seite vom Verein selbst habe ich die Wohnung nicht gefunden.

Clonex36 
Fragesteller
 24.04.2017, 00:10
@Clonex36

Hab gerade nochmal geschaut. Auf der Seite vom Verein wird die Wohnung jetzt auch angeboten.

Rheinflip  24.04.2017, 06:12
@Clonex36

Dann sollte die Schreibgebühr nicht erhoben werden. Der Verwalter wird auch für die Mieter als Kontakt tätig,  damit ist auch VertragsAusfertigung normale Arbeit.