Abzocke! Muss ich die kompletten Inkasso Gebühren zahlen?

7 Antworten

Wenn du wusstest, dass beim Kauf dein Konto nicht gedeckt war, so ist dieses Verhalten strafbar.

Zahle nur die Hauptforderung an den Gläubiger.

Bankrücklastschrift: Hier darf die Bank keine Gebühren verlangen, da sie keine Leistung erbracht hat. Es also zu keinem Geldtransfer an den Gläubiger kam, mangels Deckung des Kontos. Hierüber gibt es ein Urteil vom BGH.

Also keine Bankrüstlastschriftkosten bezahlen.

Verzugsschaden. Den würde ich mir vom Inkassobüro nachweisen lassen, wie dieser begründet wird.

Zahle also sofort die 6,50 € , die 4,50 € für Auslagen. Mehr würde ich nicht bezahlen. Wenn das Inkassobüro dir einen Mahnbescheid schicken sollte, sofort Widerspruch dagegen einlegen. Vor Gericht wurde noch keiner gefressen und Angst muss man da auch keine haben.

Ich habe bei Netto mit Karte bezahlt, leider war mein Konto zu dem Zeitpunkt nicht gedeckt.

Wenn dir dieser Umstand bekannt war nebst, der Tatsache, dass du nicht überziehen kannst, so war das eine Straftat.

  • Hauptforderung 6,50 --> Zahlen an den Gläubiger
  • Bankrücklastschrift 10,50 -- > zu hoch, dafür würde ich einen Beleg fordern, ansonsten maximal 5,- € zahlen.
  • Adressermittlung (bin umgezogen) 10,00 --> Auch ohne Umzug erstattungspflichtig, denn bei der Rücklastschrift muss man sich an deine Bank wenden um deine Adresse zu bekommen, die ist ja nicht im Chip der Karte hinterlegt. Musst du zahlen und ist sogar günstig.
  • Verzugsschaden - 9,90 --> Umklar was das genau sein soll. Der ganze andere Rotz ist doch auch Verzugsschaden. Streichen!
  • Geschäftsgebühr 22,50 --> Überraschend niedrig. 0,5 Gebühr? Trotzdem zu hoch. Maximal 0,3 Gebühr (15,- € + 3,- € Auslagen) oder gar keine Inkassokosten zahlen und schauen ob man dir einen Mahnbescheid schickt (fristgerecht widersprechen sonst ist der Kot am Dampfen!).

Alles klar? =)

mepeisen  11.12.2017, 07:19

Ergänzung zum letzten Punkt: Meine Glaskugel verrät, dass es Ingenico und CCS sind. Das ist derselbe Konzern. Inkassokosten gibt es also exakt 0,00€. Selbst eine 0,3 Gebühr ist nicht durchsetzbar.

Woher ich weiß, dass es Ingenico ist? Die machen das meinem Wissen nach als einzige mit diesen lustigen frei erfundenem "Verzugsschaden" von 9,90€.

In Summe also je nach Lesart zwischen 21,50€ und 27€ bezahlen. Mehr kriegen die nicht.

anonym1951 
Fragesteller
 11.12.2017, 10:49
@mepeisen

Jup, ist CCS. Also soll ich 27 Euro bezahlen? Und 6,50 Euro davon an Netto direkt?

mepeisen  11.12.2017, 12:10
@anonym1951

Du kannst such ans Inkasso zahlen. Wichtig ist nur, dass man via Verwendungszweck oder via Brief klar macht, was man überwiesen hat und welche Gebühren man verweigert.

Hallo,

offenbar hast Du alle vorherigen Mahnungen ignoriert - da musst Du halt zahlen - alles!

Grüße aus Leipzig

anonym1951 
Fragesteller
 11.12.2017, 00:58

Habe an Netto überwiesen, aber die Überweisung ging zurück. Kann das nicht  alles zahlen, sonst reicht das Geld nicht für die Miete. 

AlterLeipziger  11.12.2017, 01:09
@anonym1951

Da der Vorgang hier nicht komplett dargestellt wird, ist hier jeder Rat unseriös!

Gehe zum Anwalt, es gibt, wenn Du nicht soviel Geld hast vom Staat  Unterstützung - das erklärt Dir auch der Anwalt.

Alles ander ist Glaskugel lesen - !

kevin1905  11.12.2017, 02:25
@anonym1951

Dann musst du glaub ich nochmal ein bisschen Nachhilfe im Umgang mit Geld in Anspruch nehmen. Am Ende des Monats sollte immer noch Geld übrig sein.

kevin1905  11.12.2017, 02:25

Es gab wahrscheinlich gar keine Mahnung.

Eine Rücklastschrift löst den sofortigen Verzug aus (folgt aus § 286 Abs. 2, Nr. 4 BGB), also muss man nicht mahnen (eine der wenigen Fälle in denen man tatsächlich nicht mahnen muss).

Und nein vieles davon ist dem Grunde nach nicht durchsetzbar (Inkassokosten, pauschaler Verzugsschaden neben den Einzelpositionen) oder der Höhe nach unangemessen (eine Rücklastschrift löst keine 10,- € Gebühren aus).

mepeisen  11.12.2017, 07:23

Frei erfundene Gebührenpositionen für konzerninternes Inkasso muss NIEMAND bezahlen!

Den Verzugsschaden halte ich für zweifelhaft.

wilees  11.12.2017, 00:43

Und u.a. die Höhe der Kosten der zurückgegebenen Lastschrift auch.