Schreiben vom Amtsgericht an den Ehemann - reagieren?

9 Antworten

Abgesehen davon, daß das Öffnen der Post aus meiner Sicht illegal war, solltest Du Dich papierschriftlich an das Gericht wenden und mitteilen, was Du hier geschrieben hast. Ideal wäre es, wenn Du Deine Angaben dem Gericht gegenüber nachweisen könntest und ideal wäre es ggf., eine gute Antwort parat zu haben, wenn das Gericht fragt, wieso Du die Post Deines Mannes öffnest.

Falls Dein Mann noch offiziell bei Dir gemeldet ist, würde ich an Deiner Stelle gar nichts unternehmen.

Mein Ehemann ist nicht in meiner Wohnung wohnhaft beziehungsweise seltenst hier.

Das klingt schon ganz stark nach Scheinehe.

Wenn du keinen Ärger haben willst, dann solltest du dem Amtsgericht die Adresse mitteilen, wo er an zu treffen ist.

Bakurall 
Fragesteller
 01.08.2021, 15:06

Ich und er brauchen keine paternalistische Hilfe darum, wie man eine Ehe zu führen hat und wie nicht. Ich habe ihn telefonisch kontaktiert und er möchte nicht zahlen. Darum geht es.

Es hätte eher negative Konsequenzen, wenn du niemanden informierst, dass die Briefe bei dir und nicht bei ihm ankommen

Nachsendeauftrag bei der Post beantragen zur seiner aktuellen Adresse. Kriegst kein Ärger und bist damit raus aus der Sache.

Ich habe den Gedanken gehabt der jeweiligen Stelle seine Adresse zu übermitteln, damit ich keine Schreiben mehr bekomme...

Ja mach das, etwas sinnvolleres kannst du nicht tun.