Schulden bei der ERGO-Versicherung - Trotz Zahlung weitere Forderung?

7 Antworten

Wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde, besteht die Forderung nach den weiteren Beiträgen zu Recht.

Die Versicherung kündigt den Vertrag ja nicht wegen Beitragsrückstand, sie weist nur darauf hin, dass für diese Zeit der Versicherungsschutz nicht gewährt wird.

Kündigen musst du schon selbst

Ich habe tatsächlich jetzt auch meinen Vertrag herausgekramt. Der läuft seit 2005, endete 2010 und läuft stillschweigend weiter, wenn ich nicht kündige.

Somit ist die Forderung berechtigt. Hätte mir die Frage also selbst beantworten können. Gott sei Dank endet das Jahr schon bald.

Vielen Dank für die Infos.

@Sebi23DU

Fristgerecht musst du aber 3 Monate vor Ablauf kündigen, sonst verlängert der Vertrag sich um ein weiteres Jahr.

Geht dann der Versicherungsvertrag normal weiter?

Wenn du nicht gekündigt hast bzw. von der ERGO eine fristlose Kündigung bekommen hast, natürlich.

Oder läuft der Vertrag stillschweigend weiter?

Eine Kündigung bedarf i.d.R. der Schriftform. Die Zustellung muss der Absender beweisen. Eine Pfändung bedeutet nicht eine automatische Kündigung.

Hast du den entwerteten Schuldtitel im Original angefordert? Dieser ist nach Tilgung auszuhändigen.

Hallo, belies dich mal etwas im Vertragsrecht: wenn du einen Vertrag nicht kündigst, dann läuft er weiter. Egal wer nun zahlt oder nicht oder Interesse daran hat weiter zu versichern oder nicht.

Du wirst weiterzahlen müssen, wenn du nicht endlich kündigst!

Der Vertrag läuft nicht stillschweigend weiter, der läuft ganz normal weiter.

Wenn Du die Versicherung nicht mehr willst, mußt Du sie selbstverständlich unter Fristeinhaltung und zum richtigen Termin kündigen.

Die ERGO hat immer Interesse an Versicherungsnehmern.

Die ERGO hat immer Interesse an Versicherungsnehmern.

Neugeschäft im Leben Bereich wollen sie eigentlich nicht mehr wirklich haben! ;-)

bei nichtzahlung der beiträge bekommt man erstmal eine mahnung und dann irgendwann eine kündigung mit einer letzten zahlungsfrist, dann inkasso bzw. gerichtliches mahnverfahren. schau mal in die unterlagen. ich glaube kaum das du dort noch versichert bist

Warum sollte die Versicherung Nichtzahlern kündigen? Versicherungsschutz besteht nur wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist, bzw. nur kurze Rückstände bestehen.
Der Vericherungsgesellschaft kann doch garnichts besseres passieren als Beiträge zu kassieren und dafür keinen Versicherungsschutz bieten zu müssen. Zeiträmue in denen kein Versicherungsschutz bestand, muss der (Nicht-) Versicherte trotzdem ausgleichen. Anders ist es bei der Kfz Versicherung, die wird bei Nichtzahlern gekündigt, da die Versicherungsgesellschaft auch bei Nichtzahlern Versicherungsschutz bieten muss.