Schornsteinfeger verweigert Abnahme des Kaminofens wegen Baujahr 2004. Kann mich hier auf die Übergangsregelung berufen? Danke?

3 Antworten

Das stimmt so alles nicht ganz. Suche dir bitte einen Schornsteinfegerbetrieb oder eine Firma, die von Festbrennstofffeuerstätten die Rauchgaswerte ermitteln kann und lasse solch eine Messung machen.

Das Messergebnis dürfte im gesetzlichen Rahmen liegen und dann kann die Feuerstätte weiter betrieben werden. Noch einfacher ist es, wenn es den Hersteller des "Ofens" noch geben sollte, auch dieser kann bei Baugleichheit mit einem aktuellen Typ z.B. Rauchgaswerte mitteilen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man selbst alte Öfen noch so gut gemessen bekommt, dass die Rauchgaswerte stimmen.

Erst Genehmigung holen, dann installieren.

Im Nachhinein mit dem Schorni zu handeln ist in den meisten Fällen sinnlos.

Seit 2015 gelten noch schärfere Grenzwerte. Wer da einen alten Ofen aus 2004 neu zugelassen haben will, kann unter Umständen Pech haben.

Wenn Dein Ofen diese Werte überschreitet, hast Du keine Chance.

Grüße, ------>

Soyluna24 
Fragesteller
 10.03.2017, 13:05

Danke für deine Antwort.

Ich denke, dass die neuen Grenzwerte auf jeden Fall überschritten werden. Trotzdem frage ich mich, ob ich mich auf die Übergangsregelung berufen könnte: Diese sagt,  dass  Kaminöfen (Baujahr von 1995 bis 2010) bis 2024 befristet weiterbetrieben werden dürfen... aber ich weiß nicht, ob das nur für schon zugelassene Öfen gilt...

LG

Wildfleckner  11.03.2017, 07:04

Bei Neuerrichtung keine Chance. Das muss in den Feuerstättenbescheid abgeändert oder neu eingetragen werden. Alle Öfen die neu angeschlossen werden müssen die Stufe 2 der BimSch einhalten. Wenn das Landratsamt prüft und eine Abnahme vom alten Ofen findet ist der Schornsteinfeger mit dran.

PoisonArrow  13.03.2017, 08:15
@Wildfleckner

Ganz genau.
Kannst bestenfalls versuchen, den (neuen alten) Ofen ins Ausland - z.B. nach Holland - zu verkaufen, wo diese Bestimmung nicht gilt.

In Deutschland hat dieser Ofen tatsächlich nur noch Schrottwert.

Sorry.

Grüße, ------>

Hallo, wie du bereits in deinem Kommentar vermutest, gilt die Übergangsregelung nur für bereits Zugelassene/Abgenommene Öfen der beschriebenen Baujahre. 

Neue Öfen (auch alte die neu aufgestellt werden) müssen den aktuellen Anforderungen entsprechen und somit die vorgeschriebenen Werte einhalten.


MfG