Bauträger will Trittstufen für Schornsteinfeger nicht montieren. Was nun?

11 Antworten

... es sei denn, es ist die Ausführung gem. Stand der Technik vereinbart - dann muss der Bauträger die Anlage bringen, ob er will oder nicht. Ansonsten gilt: Grundsätzlich bekommt man nur das, was schriftlich vereinbart im Vertrag steht.

Grundsätzlich ist die Aussage, nicht LV, also nicht liefern/montieren, nicht richtig. Es wäre zu prüfen, wo event. steht, dass wenn nicht ausdrücklich formuliert, nach heutigem Stand der Technik ausgeführt wird. Auch ist der Schornsteinfegermeister zu fragen, warum dieser bei der Generalabnahme nicht schon die Trittstufe gefordert hat und wenn damals nicht warum jetzt aufeinmal. Denn hätte der Schfgm. damals nicht ordnunsgemässe Ausführung bestätigt, hätte u.a. die Restzahlung nicht erfolgen müssen.

ja, schon hier beginnt die Irreführung im System.

Nein, die Trittstufen gehören nicht unbedingt zum Schornstein. Wenn du dir welche nach montieren lässt, musst du es gesondert bezahlen.

Um Kosten gewissenhaft planen zu können, sollte doch verlangt werden können, dass die Bauabnahme erst erfolgt, wenn über alle gültigen Vorschriften ein Protokoll erstellt wurde.

Demnach haben Häuslebauer zukünftig die Sicherheit, zu wissen, welche Kosten insgesamt entstehen. Alleine der Ärger bereitet viel Zeit und Kraftverschwendung.

Ich kann Dir versichern, daß die Trittstufen nicht dazu gehören. Das wäre eine Sonderleistung, die auch gesondert bezahlt werden muß.

stimmt auffallend.

DH.

stand das explizit im Vertrag. Schließlich geht es darum, dass eine Bauabnahme alle Vorschriften beinhalten muß, bevor ein Haus bezogen wird.

@Volksentscheide

Das vergessen einer leistung cerpflichtet nicht zur kostenlosen erstellung, das ist quatsch. das risiko des baus liegt immer beim bauherren . nach neusester rechtssprechung sind selbst pauschalverträge in dieser hinsicht kipbar.

Die Trittstufe sind eine Sonderleistung.

Hier entstehen Euch deshalb zusätzliche Kosten.