Schornsteinfeger: Macht ohne Ende?

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Wende dich an die Schornsteinfegerinnung, bzw. an den Schornsteinfegerobermeister. Die Anlage muss nach einer Dichtheitsprüfung abgenommen werden.

wjb66 
Fragesteller
 02.10.2012, 19:19

Danke für Deine Antwort!

Bei der Innung habe ich heute morgen x-mal angerufen, ohne das Jemand ans Telefon gegangen wäre. Das ist mir eigentlich noch bei keiner Behörde passiert! :(

Von einem "Schornsteinfegerobermeister" habe ich zwar noch nie gehört, werde aber versuchen heraus zu bekommen, wer das bei uns hier ist...

Hallo wjb66,

heutzutage sind die meisten raumluftunabhängigen Feuerungsanlagen (Kessel, ggf. Verbindungsstück und Abgasleitung) systemzertifiziert, d.h. Kessel und Abgasleitung sind als ein Bauteil/System geprüft und zugelassen. Dies vereinfacht auch für uns Schornsteinfeger die Abnahme.

Manchmal jedoch muss aus unterschiedlichen Gründen ein anderes Abgasleitungssystem montiert werden oder wie hier wird die bestehende Abgasleitung wieder verwendet. Das ist in etwa so, als wenn ein bestehender Schornstein bei Austausch einer Feuerstätte wieder verwendet wird. Hierbei ist wichtig, ob Kessel und Abgasleitung kompatibel sind, z.B. vom Querschnitt oder dem zugelassenen Überdruck. Vielleicht ist noch ein Übergangsformstück am Stutzen erforderlich, aber dann kann eine intakte Abgasleitung wieder betrieben werden. Wichtig ist noch die alte Zertifizierung bzw. Zulassung der Abgasleitung. Die erhält man vom Kessel- oder Abgasleitungshersteller und legt sie dem Schornsteinfeger vor. Ja und dann muss die Funtionstüchtigkeit der Anlage nachgewiesen werden und zwar durch die Norm DIN EN 13384, mit der die richtige Auslegung einer Abgasanlage berechnet/nachgewiesen wird. Unter Umständen haben Hersteller der Kessel oder der Abgasleitung so ein PC-Programm (habe schon nachgeschaut, ein normalserblicher Bürger kommt ohne Zugangberechtigung nicht dran). Ihr Heizungsbauer hat die Berechnungs-Norm vielleicht oder er kann versuchen, eine Berechnung von Vaillant bzw. InterActive zu erhalten.

Nun ("nun" ist sicher leicht gesagt) haben Sie das Rüstzeug, um dem Schornsteinfeger entgegen zu treten. Er muss die Unterlagen prüfen und wird bei der Schlussabnahme eine Ringspalt- und eine CO-Messung durchführen (die ist anscheinend durch den Gesellen erfolgt). Wenn Leitung und Kessel wie gesagt kompatibel sind und die Anlage ist druckdicht, folgt nun die Schlussabnahme, ob ein Schornsteinfeger alte Abgasleitungen mag, interessiert nicht.

MfG.

Storteper

wjb66 
Fragesteller
 03.10.2012, 18:38

Ganz schön kompliziert und typisch deutsch!

M.E. sollte der BSM solche Details gefälligst mit dem Heizungsmonteur, dem Hersteller der Heizung, oder dem des Abgassystems selbst klären. Ich finde es eine Unverschämtheit, solche Fachsimpeleien auf dem Rücken des Hausbesitzers auszutragen.

Wen ich z.B. mit dem Finanzamt Differenzen bzgl. einer bestimmten steuerlichen Gestaltung habe, regeln die das direkt mit meinem Steuerberater. Ich muss (und kann) dann ja auch nicht zwischen Finanzamt und Steuerberater vermitteln. Der Schornsteinfeger ist doch auch ein öffentlicher Dienstleister (ähnlich einer Behörde) mit Monopolstellung. Warum kann er sich dann nicht genau so verhalten?!

Ich habe jedenfalls weder Lust noch Zeit, hier weiter als "Schlichter" zu fungieren. Der BSM wurde aufgefordert, jetzt die Abnahme zu erteilen, oder die ges. Grundlage für seine Verweigerungshaltung genau zu benennen. Das Ganze werde ich dann meinem Rechtsanwalt zu Klärung übergeben. Und ab dem nächsten Jahr werde ich mir dann einen "freien" Schornsteinfeger kommen lassen. Wer nicht hören will muss fühlen!

wjb66 
Fragesteller
 03.10.2012, 19:19
@wjb66

heutzutage sind die meisten raumluftunabhängigen Feuerungsanlagen (Kessel, ggf. Verbindungsstück und Abgasleitung) systemzertifiziert, d.h. Kessel und Abgasleitung sind als ein Bauteil/System geprüft und zugelassen. Dies vereinfacht auch für uns Schornsteinfeger die Abnahme. <

Das ist ja grundsätzlich auch in Ordnung, bedeutet aber noch lange nicht, dass der BSM das Recht hat eine solche Systemzertifizierung zu verlangen! - Schon garnicht, wenn es sich nicht um eine komplett neue Anlage, sondern nur um eine Änderung der Feuerungsanlage handelt.

Und dies darf m.E. auch keinesfalls dazu führen, dass wertvolle Rohstoffe und Energie einfach "verbrannt" werden, nur damit es der BSM schön einfach hat!

twmueller  03.10.2012, 20:33
@wjb66

Auch die Marktöffnung ab 2013 wird bei dieser Problematik leider keine Abhilfe bringen, da der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" für die BAUABNAHME als EINZIGER zuständig bleibt. Angeblich soll er hierbei HOHEITLICH (also als BEHÖRDE / VERWALTUNG) tätig werden.

Wenn man einen Rechtsanwalt in einem solchen Fall einschaltet, sollte man diesen darauf hinweisen, dass Teile des "Schornsteinfeger-Rechts" als NICHTIG anzusehen sind, da der BUND nach Grundgesetz gar nicht zur Gesetzgebung berufen ist. Der BUND stützt sich bei der Gesetzgebung auf Art. 74 (1) Nr. 11 GG als "Recht der Wirtschaft". Für jeden erkennbar fallen jedoch alle Regelungen im Zusammenhang mit einer BEHÖRDE nicht mehr in die Sphäre der "Wirtschaft". Der BUND darf somit weder einen HANDWERKER zur BEHÖRDE auf Landesebene machen, noch diesem VERWALTUNGS-Aufgaben übertragen (Art. 30, 70 u.a. GG).

Daher, BAUABNAHME durch den "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" durchführen lassen. Wenn dieser Einwendungen hat, muss er diese in seinem BESCHEID auch BEGRÜNDEN. Gegen diesen (Ablehnungs-.)Bescheid können dann innerhalb EINES MONATS Rechtsmittel eingelegt werden. Da der BSF bei der Bauabnahme als BEHÖRDE / VERWALTUNG gilt, ist er nach Art. 20 (3) GG an RECHT UND GESETZ GEBUNDEN. Er muss daher eine Rechtsgrundlage benennen können, nach der er eine Abnahme ablehnt.

Weitere Infos und die Möglichkeit zum Thema zu diskutieren auch unter: http://sfr-reform.carookee.com

Storteper  05.10.2012, 10:40
@wjb66

Leider ist vor dem Gesetz immer der Eigentümer der Verantwortliche. Er benötigt allerdings den Mangel schriftlich und schickt dann ein Fax zum Heizungsbauer, der das Ganze mit den Herstellern klären muss. Oft ist für den Schornsteinfeger auch nicht mehr sicher nachvollziehbar, welche Hersteller Ansprechpartner sind oder die Hersteller weigern sich gegenüber dem Schornsteinfeger, die Unterlagen herauszugeben (Ist mir häufig passiert. Sie haben Angst vor Betriebsspionage(!?) oder manchmal haben sie sogar etwas zu vertuschen.

MfG. Storteper

Storteper  05.10.2012, 10:47
@wjb66

Bitte beachten Sie, dass ich hier ein entweder/oder gesetz habe: Entweder sie ist systemzertifiziert oder Abgasanlage und Kessel sind "nur" für sich geprüft, kompatibel und für beide liegen die Zulassungen bei Abnahme vor bzw. der Schornsteinfeger hat so etwas bereits in den Unterlagen (2x dieselben Unterlagen braucht auch ein Schornsteinfeger nicht, es sei denn, er will mit fleiß Ärger produzieren).

MfG.

Storteper

wjb66 
Fragesteller
 11.10.2012, 13:53
@Storteper

Das einzige was "fehlte" war eine "Bescheinigung gem. § 66 BauO NW zur Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen" des Heizungsmonteurs!

Das ganze Gezeter des BSM war völlig überflüssig. Dieser hätte doch eigentlich wissen müssen, dass bei diesem Sachverhalt keine erneute Abnahme erforderlich ist und lediglich nach der o.g. Bescheinigung zu fragen brauchen.

Abschließend muss ich sagen, dass meine Heizungsfirma offensichtlich mehr "Ahnung" hat, als der BSM!

Was will der BSF denn mit einem Zertifikat? - Das Abgassystem passt zur neuen Heizung, sonst hätten wir Ihnen schon ein neues verkauft. Der (BSF) braucht doch nur die Gasdichtheit und die Abgaswerte zu prüfen. Wenn die in Ordnung sind hat der die Abnahme zu erteilen. Ein Zertifikat für die komplette Anlage kann es nicht geben, da es sich ja um verschiedene Hersteller handelt. Aber jedes System ist für sich zertifiziert und kann miteinander kombiniert werden. Aber das zu prüfen und zu entscheiden ist unsere (des Heizungsbauers) Aufgabe und nicht die des BSF.

Besonders ärgerlich ist so ein Fehlverhalten bei jemandem, der als BSM auch noch hoheitlich tätig ist. Das schreit förmlich nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde!

So, nachdem ich heute nochmal in Ruhe alle Unterlagen durchgesehen habe, viel mir eine "Bescheinigung gem. § 66 BauO NW zur Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen" des Heizungsmonteurs auf.

Danach ist für die Abgasanlage eine weitere Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters (BSM) nicht erforderlich.

Ich gehe davon aus, dass diese Bescheinigung dem BSM bisher nicht vorlag.

Nach meinem Verständnis ist also nur noch eine Abnahme des neuen Brennwertkessel durch den BSM erforderlich. Sollte ich mich diesbezüglich irren, soll er mir die entsprechenden gesetzlichen Fundstellen nennen, nach denen eine erneute Abnahme der Abgasanlage erforderlich ist.

Da auch die bereits durchgeführte Ringspalt- und CO-Messung keinen Grund zur Beanstandung ergeben hat, bat ich ihn, die noch ausstehende Abnahme der Heizungsanlage vorzunehmen.

Mal sehen wie es jetzt weiter geht...

wjb66 
Fragesteller
 11.10.2012, 13:28

So, der Fall ist erledigt!

Nachdem ich dem BSM die o.g. Bescheinigung gemailt hatte, hat dieser sich dahin gehend geäußert, dass nun keine weitere Abnahme mehr erforderlich sei. Er habe die Bescheinigung zu seinen Unterlagen genommen und der Fall sei damit für ihn abgeschlossen.

Na also, geht doch! ;-)

da gehts um die Bauartzulassung das typenschild musste ich auch nachträhglich besorgen aller dings von Skoberne

Doch - vier wollen das ja alle so - "geprüfte Sicherheit"

Kostet unmenschlich - anders herum "Schadenersatzgeschrei", wenn eine Schraube falsch ist.

Aber der BSF (kann am Wenigsten dafür).

So, jetzt haben wir also wieder den klassischen Fall: der Bürger sitzt wieder "zwischen allen Stühlen" und darf als (ahnungsloser) Vermittler zwischen den "Experten" fungieren.

Das kannst Du versuchen (wird aber wenig helfen). Mit Deiner Entscheidung für Vaillant, wirst Du auch "systembedingt" das zug. Abgasrohr benötigen. Vaillant hat bewusst auf eine C6-Zulassung verzichtet. Das ist bekannt.

Insofern also (wenn Vaillant) Sowieso-Kosten. Nicht zu prickelnd finde ich die Aussage:

"Was will der BSF denn mit einem Zertifikat? - Das Abgassystem passt zur neuen Heizung, sonst hätten wir Ihnen schon ein neues verkauft....Aber das zu prüfen und zu entscheiden ist unsere (des Heizungsbauers) Aufgabe und nicht die des BSF."

So - so - wer lesen kann ist klar im Vorteil

wjb66 
Fragesteller
 02.10.2012, 19:41

Danke, aber Ihre Antwort hilft mir nicht weiter!

"Mit Deiner Entscheidung für Vaillant, wirst Du auch "systembedingt" das zug. Abgasrohr benötigen. Vaillant hat bewusst auf eine C6-Zulassung verzichtet. Das ist bekannt."

Schön für Sie, aber ich kann damit nichts anfangen!

"So - so - wer lesen kann ist klar im Vorteil"

...und wer das Geschrieben versteht ist noch besser dran! - Darum hatte ich hier eigentlich um Hilfe gebeten, weil ich (als Laie) nämlich nicht wissen kann, wer von den Beiden denn nun im Recht ist! :(

DietmarBakel  02.10.2012, 19:59
@wjb66

Sorry - Du warst damit auch überhaupt nicht gemeint - sondern der Heizungsbauer, der hätte es wissen "müssen".

Der Schornsteinfeger hat Recht - bzw. handelt nach Recht und Vorschrift.

Deinen Heizungsbauer würde ich verdonnern, das/die Teil(e) einzubauen und max. die Materialkosten in Rechnung zu stellen. Aber erst einmal würde ich dem ´was anderes erzählen - nämlich Klartext.

Dein Ärger ist allemal verständlich. (Und mit C6-... hast Du wirklich nichts am Hut.)

wjb66 
Fragesteller
 03.10.2012, 18:53
@DietmarBakel

Das sehe ich anders. Schließlich hat mein Heizungsbauer eine "Bescheinigung gem. § 66 BauO NW zur Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen" ausgestellt, wonach eine erneute Abnahme des Abgassystems durch den BSM überhaupt nicht erforderlich ist.

Das ist eigentlich auch logisch, da eine solche Abnahme ja bereits in 2001 erfolgt ist. Der BSM müsste die entsprechenden Unterlagen also vorliegen, bzw. von seinem Vorgänger übernommen, haben. Wenn der seinen Kram nicht in Ordnung hat, ist das doch nicht mein Problem! - Das Finanzamt z.B., verlangt von mir ja auch keinen Steuerbescheid, den es vor 10 Jahren selbst erstellt hat. Wäre ja noch schöner, wenn man alles doppelt und dreifach vorlegen müsste!

DietmarBakel  05.10.2012, 17:03
@wjb66

Hallo nochmal,

es wäre (für mich) interessant wie es mit Deinem Schornsteinfeger bzw. der Abnahme ausgegangen ist. Vielleicht hast Du ja Gelegenheit, Dich hier nochmal zu melden.

Jedenfalls wünsche ich Dir, es für Dich erfolgreich zu Ende zu bringen..

Gruß

wjb66 
Fragesteller
 11.10.2012, 13:21
@DietmarBakel

So, der Fall ist erledigt!

Nachdem ich dem BSM die o.g. Bescheinigung gemailt hatte, hat dieser sich dahin gehend geäußert, dass nun keine weitere Abnahme mehr erforderlich sei. Er habe die Bescheinigung zu seinen Unterlagen genommen und der Fall sei damit für ihn abgeschlossen.

Na also, geht doch! ;-)

DietmarBakel  11.10.2012, 15:05
@wjb66

Freut mich. Werde ich mir merken. Hatte nämlich einen ähnlichen Fall und da waren die Fronten total verhärtet, der Eigentümer hatte aber keine Lust auf einen drohenden Rechtstreit und hat das Abgasrohr getauscht.

Gruß :-)