Voranmeldung Kaminkehrer bei Mietverhältnis?

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Hier steht ... § 3 - Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

V. v. 16.06.2009 BGBl. I S. 1292 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 760

§ 3 Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

(1) Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat den Termin der Feuerstättenschau spätestens fünf Werktage vor der Durchführung anzukündigen, soweit nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Räume oder deren Beauftragter auf die Ankündigung verzichtet.

Das heißt demzufolge, dass sich der Schornsteinfeger mind. ca. 1 Woche vorher anmelden muss, um seine gesetzlichen Pflichten durchsetzen zu können.

Aber wer weiß das schon?

Bei uns meldet sich der Kaminkehrer überhaupt nicht an und auch die Vermieter wissen nicht, wann er aufkreuzt.

Er kommt, klingelt und entweder es wird ihm aufgetan oder er wirft eine Benachrichtigungskarte ein, wo drauf steht, wann er in den nächsten Tagen wieder kommt.

Kaminkehrer würden nicht über die Runden kommen, wenn sie ihre Besuche ankündigen oder gar noch die Termine vereinbaren würden. Sie gehen von Haus zu Haus und haben ihre Erfahrungen, wie lange sie jeweils wo brauchen, bis sie vollständig durch sind.

Der Kaminkehrer kündigt sich nicht an. Der klingelt und wenn man nicht da ist, wird ein Zettel mit Ersatztermin an die Tür gepappt. Auch der Vermieter hat keinen blassen Schimmer, wann der aufkreuzt und kann so dem Mieter auch keinen Termin ankündigen. Ist zumindest bei uns so.

.... und google kennt Deinen Mietvertrag wirklich nicht mehr und was darin zu diesem Thema vereinbart wurde? Wo sind denn die Daten hin?

Und unsere BSM verzichten auf so eine Ankündiungsorgie, weil wir es so mit denen abgesprochen haben.

Oft kam die Post nämlich nach seinem Besuch, Wochen zuvor aber abgestempelt.

Das steht nicht im Mietvertrag.

@BerwinEnzemann

... dann hat ein Mieter mit dem auch nichts am Hut.

@schleudermaxe

Das organisiert die Hausverwaltung. Meine Frage war was üblich ist. Natürlich kann niemand wissen wie das speziell in meinem Fall genau sein wird.

@BerwinEnzemann

....eben, üblich ist das, was mietvertraglich vereinbart wurde.

... über Google nur vage und widersprüchliche Informationen ...

Hier auch - weil es überall etwas anders sein kann.

Es gibt keine bundesweite "Anmeldeverordnung" für Schornis.