Schnelltest an der Grenze?

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Hallo Pasco,

also erst einmal zum Schnelltest.

Die Polizei bietet einem zwar den Schnelltest an, aber Du kannst dieses Angebot auch durchaus ablehnen.

Der Schnelltest dient blos dazu entweder einen Anfangsverdacht:

  1. zu entkräften oder diesen
  2. zu verstärken

Dieser Schnelltest, egal ob:

  • Atemalkoholkontrolle
  • Urinprobe
  • Drogenwischtest, auch Drug and Wipe - Test genannt

liefert aber keine Beweise für die Begehung einer Straftat, sondern nur einen Hinweis auf Kontakt oder den  Konsum.

Da dieser Test keine Beweiskraft hat, kann man den Test auch Verweigern. Allerdings kann bei Weigerung die Kontrolle etwas ausgiebiger und zeitintensiver ausfallen, hat aber erst einmal keine weitere rechtlichen Folgen, wenn man den Test Verweigert.

Bist Du nicht als Fahrzeugführer unterwegs, kann auch keine Blutentnahme angeordnet werden, weil selbst wenn bei Dir verbotene Substanzen im Blut nachgewiesen werden, beweist das in keinster Art und Weise, dass Du eine Straftat begangen hast, denn der Konsum als solches ist ja legal. Lediglich die Einfuhr, der Besitz und der Verkauf ist strafbar.

Etwas anders sieht es aus, wenn Du selber als Führer eines Fahrzeuges angetroffen wurdest.

Zwar langt auch hier nicht die reine Weigerung des Schnelltestes für eine Blutentnahme, aber kommen weitere Indizien für illegale Stoffe im Blut, wie Beispielsweise:

  • Fahrfehler
  • unsicherer Gang
  • verwaschene Sprache
  • ungewöhnliche Pupillenreaktionen
  • rote Augen
  • Drogen im Fahrzeug / am Körper
  • Alkoholfahne

die den Anfangsverdacht erhärten, dass Du folgenden Straftatbestand erfüllt hast:


 § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr 

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. 

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.  


Dann wird man Dich mit zum Revier mitnehmen und die richterliche Anordnung für folgende Maßnahme einholen:


§ 81a StPO (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. 

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. 

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.


Ist aus welchen gründen auch immer kein Richter erreichbar, können die Polizeibeamten die Anordnung zur Blutentnahme auch selber treffen. Man spricht in dem Fall von Gefahr im Verzug.

Schöne Grüße
TheGrow 

Drizzt1977  13.10.2015, 16:51

Zumindest bei uns ist wenigstens der Staatsanwalt zu erreichen. Beim Richter muss man außerhalb der Geschäftszeiten verdammtes Glück haben :P

TheGrow  13.10.2015, 17:05
@Drizzt1977

Im Grunde genommen ist es sowieso nur eine Formalität.

Völlig unabhängig, ob ein Richter die Maßnahme anordnet oder ob die Staatsanwaltschaft oder die Polizei, die Anordnung gibt, sie erfolgt so oder so.

Pasco 
Fragesteller
 13.10.2015, 19:21

Danke für die ausführliche Antwort !

Gehen wir von folgender Situation aus, ich fahre als Deutscher nach Holland kaufe nur Kleidung, fahre dann zurück und werde kontrolliert, trotz anständiger Fahrweise. Im Auto befinden sich keine Sachen die auf den Besitz oder Konsum von Cannabis schließen würden. Sehe nicht "High" aus und meine Gangart wirkt normal . Könnte es trotzdem sein das ich bei der Kontrolle gefragt werde einen Drogenschnelltest durchzuführen ? Und solltee ich diesen Ablehnen könnte mir trotzdem eine Blutabnahme drohen ?

TheGrow  13.10.2015, 19:38
@Pasco

Natürlich können Dir die Polizisten oder die Herren vom Zoll anbieten einen Schnelltest zu machen.

Die Beamten können nach allem Fragen und Dich um alles Bitten, nur musst Du weder jede Frage beantworten, noch irgendwelche Schnelltest übergehen lassen.

Und Nein, eine Blutentnahme dürfen die nicht so einfach durchführen, sondern Du musst schon konkret beschuldigt werden eine Straftatbegangen zu haben.

Ohne das die Polizei konkrete Anhaltspunkte vorbringen kann, wird kein Richter die Blutentnahme anordnen, weil schlichtweg die rechtlichen Voraussetzungen für so einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nicht vorliegt.

Aber die Beamten werden auch von sich aus, kein Interesse haben zeit.- und kostenintensive Maßnahmen durchzuführen, wenn es mehr als fraglich ist, dass die Maßnahme zum Erfolg führt.

Mit der:

  • Mitnahme zur Dienstelle
  • Einholung der richterlichen Anordnung
  • Anforderung des Arztes
  • Durchführung der Blutentnahme
  • die komplette Maßnahme einschließlich Kostenabrechnung des Arztes zu protokollieren

währen die Beamten gute 1, 2 wenn nicht sogar 3 Stunden beschäftigt. In der Zeit könnten sie sicher eine Menge Leute kontrollieren und somit auch die Möglichkeit eindeutige Verstöße Ordnungswidrigkeitenrechtlich   oder Strafrechtlich zu ahnden.

Pasco 
Fragesteller
 14.10.2015, 01:54
@TheGrow

Ich danke dir vielmals für deine Antworten, hast mir echt weitergeholfen !

Bei Verdacht dürfen die entweder ein Alk oder Drogenschnelltest (Pinkelprobe) machen. Bei Verweigerung => Bluttest.

Das machen die aber gern bei jedem und bei manchen Polizisten ist es schwer aus der Sache rauszukommen ohne mit dem Anwalt zu drohen...

Hatte da auch schon meine Schwierigkeiten mit dem Freund und Helfer.
Meist lügen Sie dir einfach ins Gesicht und drohen mit Sachen die sie garnicht machen können/drüfen.

hoexteraner  13.10.2015, 16:14

Mit nem Anwalt zu drohen hilft auch nicht. Der Test ist rechtmäßig, daran kann auch der Anwalt nichts ändern...

Wenn sie einen Verdacht haben, können sie das machen - ja. Das ist auch nichts anderes als bei einer Alkoholkontrolle.

Ja, das dürfen die, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Dazu reicht es schon aus, wenn dein Blick nicht klar ist.

wontedcors  13.10.2015, 14:39

Verdacht ist nach gras riechen.