Schmerzensgeld und Schadenersatz Ansprüche im Ausland einklagen?

3 Antworten

Hi, ja auf jeden Fall - aber deine Eltern wissen eh schon Bescheid, denn den Brief von der Polizei haben ja sie als Erziehungsberechtigte erhalten.

Ob sie nun auch Zivilklage einreichen ist deren Sache, aber ich denke schon, da es zu Körperverletzung und Sachbeschädigung im Laufe des Diebstahls gekommen ist.

Wenn mal was von dem/den Täter/n zu holen ist, dann bekommt ihr es auch!

PS: Ihr könnt euch auch von einem Anwalt vorort vertreten lassen und müsst nicht zwangsläufig zur Verhandlung hinfliegen - diese Kosten müsst ihr ebenso zivilrechtlich einklagen!

greets macgun

Ich vermute, dass beim durchschnittlichen Handtaschendieb nix zu holen sein wird mit Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Zweifel geht er keiner geregelten Arbeit nach, bekommt Unterstützung vom Staat und wickelt seine Geschäfte ansonsten eher bar ab. 

Hi!

Frag am besten deine Eltern ob die Rechtsschutzversichert sind was Strafgesetz/Delikte betrifft. Kann leider nicht mehr helfen. Aber vielleicht fragst du sowas mal deinen Anwalt oder die deutsche Polizei!