Schlüsselkennzahl 95 abgelaufen. Was nun?

1 Antwort

Tja, da haste Dir ja nen Bock geschoßen ;-)

Ich kann Dir nur sagen wie es in Bayern gehandhabt wird, obwohl die EU-Fahrpersonalverordnung in allen Mitgliedsländern gleich gültig ist.

Ist die 95 ausgelaufen und hast es versäumt durch die Modullehrgänge Dein Qualifikation erneut nachzuweisen einschl. der verkehrsmedizinischen Untersuchung, wirst Du wohl oder übel den erweiterten Grundqualifikationslehrgang nach BkrFG machen müssen.

Doch es gibt zwei Auswege, ich nenne sie Tricks.

Fährst Du nur National, darfst Du auch ohne die 95 fahren, ABER...
Du mußt Deinen Führerschein jedes Jahr aufs neue verlängern lassen ohne die 95. Und ins EU-Ausland darfst Du nicht am gewerblichen Güterkraftverkehr teilnehmen.

Manche Zulassungsstellen akzeptieren es auch, daß wenn Du im laufenden Jahr die 95 verloren hast; dann machste in einem Rutsch hintereinander die fünf Module und reichst diese im selbigen Jahr ein, dann wird es im allgemeinen noch anerkannt.
Aber ich glaube, daß dieser Rat wohl zu spät kommt für dieses Jahr.